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LINFOS-Kennung: LSG-HX-00064 Schutzziel: Die Landschaftsplanung definiert die "Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftsplanung" in Text und Karte. Auf der untersten Ebene, der kommunalen Landschaftsplanung der Kreise und kreisfreien Städte, werden entsprechende Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen rechtsverbindlich festgesetzt. Die nachhaltige landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung ist wesentliches Ziel der Landschaftsplanung. Das Vorrangflächenkonzept der Landwirtschaftskammer1 wird bei der Erstellung des Landschaftsplanes berücksichtigt, indem in den landwirtschaftlich bedeutenden, ertragskräftigen Agrargebieten keine flächenintensiven Entwicklungsmaßnahmen geplant werden. Auch im Bezug zur Eingriffsregelung sollen die Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft durch eine Lenkung von Kompensationsmaßnahmen in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie geschützte Landschaftsbestandteile langfristig gesichert werden. Das Landschaftsschutzgebiet „Driburger Land“ umfasst große Teile des Landschaftsplangebietes. Schutzzweck: Die Ausweisung des Gebietes als Landschaftsschutzgebiet erfolgt aufgrund der in § 26 BNatSchG genannten Schutzgründe.Größe: Die Größe des Gebietes beträgt 8.126,3 ha. Gebietsbeschreibung: Vor Rechtskraft des Landschaftsplanes war das Stadtgebiet von Bad Driburg durch 3 Schutzgebietsverordnungen bereits fast flächendeckend als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen gewesen. Hieran wird auch im Rahmen des Landschaftsplanes festgehalten, graduell wird die Landschaftsschutzgebietskulisse noch erweitert. Im nördlichen Stadtgebiet waren Waldgebiete nicht als Landschaftsschutzgebiet gesichert, obwohl sie eine hohe Wertigkeit aufweisen. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst auch die Flächen, die nach dem Vorrangflächenkonzept von besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft sind. In diesen Gebieten kann durch das Landschaftsschutzgebiet die flächenhafte Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, z.B. durch Kompensationsmaßnahmen, vermieden bzw. gesteuert werden. Allein aufgrund der Größe umfasst das Landschaftsschutzgebiet „Driburger Land“ Bereiche, die sowohl aus landschaftsökologischer als auch aus landschaftsästhetischer Sicht unterschiedliche Wertigkeiten aufweisen. Das Landschaftsschutzgebiet „Driburger Land“ ergänzt die besonders hochwertigen und deswegen als Naturschutzgebiet oder als kleinräumiges Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Bereiche in ihrer Funktion als Lebensraum. Links auf externe Dokumentelegaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP4_Hoexter_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1984, Inkraft: 2010, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Driburger Land (2010-09-08)( Bem.: 2. Änderung Oktober 2020) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (2024). LAGEöffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 5067610 Edate: 20241111 |