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LINFOS-Kennung: LSG-HX-00058 Schutzziel: Die nachhaltige landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung ist wesentliches Ziel der Landschaftsplanung. Das Vorrangflächenkonzept der Landwirtschaftskammer1 wird bei der Erstellung des Landschaftsplanes berücksichtigt, indem in den landwirtschaftlich bedeutenden, ertragskräftigen Agrargebieten keine flächenintensiven Entwicklungsmaßnahmen geplant werden. Auch im Bezug zur Eingriffsregelung sollen die Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft durch eine Lenkung von Kompensationsmaßnahmen in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie geschützte Landschaftsbestandteile langfristig gesichert werden. Die Ausweisung des Gebietes als Landschaftsschutzgebiet erfolgt aufgrund der in § 26 (1) 1), 2) und 3) Bundesnaturschutzgesetz genannten Schutzgründe. Das im Süden des Planungsraums gelegene Gebiet umfasst den ca. 10 m breiten Lauf der Diemel, den Lauf des Mühlengrabens und die Diemelaue südlich Scherfede bis zur Planungsraumgrenze im Osten. Im Süden an das LSG angrenzend liegt das NSG Drachenholl-Diemelaue. Die Diemel ist im Gebiet überwiegend begradigt, vertieft und stark ausgebaut. Steinschüttungen, die der Befestigung dienen, prägen die Uferbereiche. In regelmäßigen Abständen sind Grundschwellen in Form von Steinschüttungen mit einer Höhendifferenz von 10 bis 30 cm in den Gewässerlauf eingebaut. Links auf externe Dokumentelegaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP3b_Hoexter_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1982, Inkraft: 2019, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Warburg-West (2019-01-28)( Bem.: 1. Änderung: Satzungsbeschluss Oktober 2020) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (2024). LAGEöffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 5067604 Edate: 20241111 |