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LINFOS-Kennung: LSG-HX-00057 Schutzziel: Die nachhaltige landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung ist wesentliches Ziel der Landschaftsplanung. Das Vorrangflächenkonzept der Landwirtschaftskammer1 wird bei der Erstellung des Landschaftsplanes berücksichtigt, indem in den landwirtschaftlich bedeutenden, ertragskräftigen Agrargebieten keine flächenintensiven Entwicklungsmaßnahmen geplant werden. Auch im Bezug zur Eingriffsregelung sollen die Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft durch eine Lenkung von Kompensationsmaßnahmen in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie geschützte Landschaftsbestandteile langfristig gesichert werden. Die Ausweisung des Gebietes als Landschaftsschutzgebiet erfolgt aufgrund der in § 26 (1) 1), 2) und 3) Bundesnaturschutzgesetz genannten Schutzgründe. Der westexponierte Langenberg ist kleinparzellig in Kalkmagerrasen, Grünland, Ackerflächen und Gebüsch gegliedert und daher sehr strukturreich. Im gesamten Gebiet sind Lesesteinhaufen aus den skelettreichen Ackerflächen angehäuft, welche neben kleinen Dolinen ebenfalls zum Strukturreichtum beitragen. Die Grünländer und Magerrasen werden größtenteils beweidet, vereinzelt aber auch als Mähwiese genutzt. Die gemähten Bestände sind z. T. als Glatthaferwiese ausgebildet. Auf den Weiden finden sich eingestreut alte Obstbäume. Links auf externe Dokumentelegaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP3b_Hoexter_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1982, Inkraft: 2019, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Warburg-West (2019-01-28)( Bem.: 1. Änderung: Satzungsbeschluss Oktober 2020) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (2024). LAGEöffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 5067603 Edate: 20241111 |