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LINFOS-Kennung: LSG-HX-00044 Schutzziel: Nach § 21 LG werden Landschaftsschutzgebiete festgesetzt, soweit dies a) zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, b) wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes, c) wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. Aufgrund der §§ 19 und 21 LG werden die unter denGliederungs-Nr. 2.2-1 bis 2.2-27 bezeichneten und in die Festsetzungskarte eingetragenen Flächen als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt.Das ca. 14 ha große Gebiet liegt nördlich von Lüchtringen zwischen dem Siedlungsrand und der Landesgrenze zu Niedersachsen (Stadt Holzminden) im Wesertal. Die Grenzen verlaufen im Westen entlang der Wiesenstraße und Grundstücksgrenzen, im Norden entlang der Landesgrenze, im Osten am Bahndammfuß entlang der Grundstücksgrenzen. Hierbei wird ein bewohntes Grundstück ausgespart. Im Süden und Südwesten bilden Grundstücksgrenzen die Schutzgebietsgrenze. Hierbei wird ebenfalls ein paralleler Abstand von 35 bis 55 m zur Wiesenstraße eingehalten. Links auf externe Dokumentelegaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP1_Hoexter_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Wesertal mit Fürstenauer Bergland (2006-02-04) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (2024). Digitale Abgrenzung des LSG vom Kreis uebernommen. LAGEöffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 5067590 Edate: 20241111 |