|
LINFOS-Kennung: LSG-HX-00040 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt: a) zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes der landwirtschaftlich genutzten Flächen unter besonderer Beachtung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis gemäß § 2 c Abs. 4 LG einschließlich der Erhaltung des Grünlandes insbesondere auf überschwemmungsgefährdeten, grundwasserbeeinflussten oder erosionsgefährdeten Standorten sowie der Landschaftsstrukturelemente wie Hecken und Feldgehölze; b) zur naturnahen Entwicklung und Wiederherstellung von nachhaltig nutzbaren und stabilen Mischwaldbeständen sowie in den FFH-Gebieten zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der naturnahen Laubwälder insbesondere durch Erhalt des derzeitigen Anteils heimischer Laubgehölze und Förderung von Alt- und Totholz unter besonderer Beachtung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft gemäß § 2 c Abs. 5 LG; c) zur Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Gewässer einschließlich der Uferzonen sowie zur Bewahrung oder Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes der Gewässer im Sinne der "Richtlinie 2000/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" (EGWasserrahmenrichtlinie) vom 23. Oktober 2000 (ABl. EG L 327 S. 7); im Rahmen der fischereiwirtschaftlichen Nutzung sind die Grundsätze guten fachlichen Praxis gemäß § 2 c Abs. 6 LG besonders zu beachten; d) zur Erhaltung besonders schutzwürdiger Böden hinsichtlich ihrer natürlichen Bodenfunktionen, wie Böden mit hoher regionaler Bodenfruchtbarkeit, regional- bzw. landschaftstypische und/oder seltene Bodentypen sowie alle naturnah erhaltenen Böden, und zur Vermeidung von Wind und Wassererosion unter besonderer Beachtung der Grundsätze natur- und landschaftsverträglicher Nutzungen; e) zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensraum für alle wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sowie insbesondere die im Gebiet vorkommenden wildlebenden, heimischen Vogelarten und die nach den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie geschützten Arten; f) zur Sicherung und Entwicklung der das Landschaftsbild gliedernden und belebenden sowie die dörflichen Siedlungsränder prägenden Landschaftselemente wie Hecken, Feldgehölze, Gewässer und Streuobstwiesen; g) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der naturraumtypischen Landschaftsbilder, der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft sowie der besonderen Bedeutung des Gebiets für die natur- und landschaftsbezogene Erholung. Insbesondere ist der Charakter folgender naturräumlicher Teilbereiche innerhalb eines überwiegend von Muschelkalk geprägten Berg- und Hügellandes zu bewahren: das in großen Teilen bewaldete Nieheim-Brakeler Bergland, das durch zahlreiche kastenförmige und in der Sohle grünlandgeprägte Täler tief zerschnittenen wird, sowie die gleichfalls quell- und gewässerreichen, überwiegend von Wäldern bedeckten östlichen Ausläufer des Eggegebirges mit ihren schmalen, vorwiegend muschelkalkgeprägten Hügel- und Bergrücken sowie dünn lößbedeckten Mulden und Senken auf Buntsandstein im Norden und Westen des zu schützenden Gebiets; · die zentral im zu schützenden Gebiet gelegene, weite und flachwellige, lößbedeckte und nahezu ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Keupermulde der Borgentreicher Börde, in der einzelne Basaltkuppen markante Erhebungen bilden und die infolge des undurchlässigen Untergrunds von stark zur Vernässung neigenden, flachen Tälern durchzogen wird, sowie die ebenfalls vorrangig landwirtschaftlich genutzten sanften Muschelkalkwellen der Ossendorfer Platten, die den südlichen Rand der Borgentreicher Börde bilden; · die durch tiefe Täler in zahlreiche Bergrücken und einzelne Hochflächen stark gegliederten Muschelkalkplatten des Liebenauer Berglandes im Osten des zu schützenden Gebiets, die in den steilen Talhängen überwiegend bewaldet sind und auf den Hochflächen und Bergplatten durch kleinere Siedlungen und ackerbauliche Nutzung geprägt werden sowie · im Süden des zu schützenden Gebiets die meist lößbedeckte, landwirtschaftlich genutzte, offene und nach Süden langsam ansteigende Muschelkalkplatte der Diemelbörde, die lediglich von wenigen höheren Bergen überragt wird und in der die Diemel und ihre Zuflüsse als örtlich steil geböschte, grünlandgeprägte Kastentäler eingesenkt sind sowie die höher gelegenen Steigerplatten als Südteil der Warburger Muschelkalktafel, die einen teilweise bewaldeten Schichtkamm darstellen. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_47_2024_detmold.pdflegaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_LSG_HX_sued.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2024-11-18) Amtsblatt (2006-12-11) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Änderung der Gültigkeitsdauer (Streichung der Befristung 'Sie gilt 20 Jahre') gemäß Änderungsverordnung der Bezirksregierung Detmold vom 14.11.2024. Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (Feb.2026). Digitale Abgrenzung vom Kreis Hoexter uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Höxter Gemeinde(n): Brakel, Willebadessen, Höxter öffentlicher Report generiert:20260829 domainobjectid: 5067586 Edate: 20241111 |