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LINFOS-Kennung: LSG-HX-00033 Schutzziel: Nach § 21 LG werden Landschaftsschutzgebiete festgesetzt, soweit dies a) zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, b) wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes, c) wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. Aufgrund der §§ 19 und 21 LG werden die unter denGliederungs-Nr. 2.2-1 bis 2.2-27 bezeichneten und in die Festsetzungskarte eingetragenen Flächen als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt. Das ca. 95 ha große Gebiet ist entlang von Straßen, Wald-Feldgrenzen und Flurstücksgrenzen abgegrenzt und liegt in der Muschelkalkzone des Oberwälder Landes. Von der Trochitenkalk-Plateaulage des Räuschenberges neigen sich mäßig steile (30 - 50%) Hanglagen zur Schelpe hinab. Lössablagerungen reichen vom Hangfuß bis in die Mittelhanglagen hinauf und sind bisweilen sogar von beträchtlicher Mächtigkeit. Unter dem Schirm der Altkiefernbestände haben sich lichte Wälder mit wärmeliebenden Gebüschen entwickelt, die aus Berberitze, Schlehe, Rosen, Weißdorn, Seidelbast und Liguster sowie gut ausgeprägten Waldrebenschleiern bestehen. Diese Bereiche stellen für wärmeliebende Arten wertvolle Trockenbiotope dar. Elsbeere, Sommerlinde, Wildapfel und Eibe kommen vor. Der Westhang wird durch zahlreiche ehemalige Ackerterrassen gegliedert, am Fuß dieses Hanges findet sich ein ca. 120jähriger Eichenreinbestand mit stellenweise gut ausgebildeter Strauchschicht. Das Gebiet gehört zu den seltenen fast reinen Eichenbeständen in der Region. Im Nordwesten des Hochplateaus befinden sich forstliche Samenplantagen seltener einheimischer Baum- und Straucharten. Die Flächen haben landesweite Bedeutung für die forstliche Generhaltung. Die Nordwestgrenze bildet ein naturnah strukturierter Waldsaum mit reich differenziertem Bestandesaufbau. Die gut erhaltene mittelalterliche Landwehr mit dem Mäuseturm verläuft durch das Gebiet und ist von der Teufelsschlucht bis ins Schelpetal nahezu lückenlos zu verfolgen (tlw. Bodendenkmal). Auf dem Hochplateau befindet sich ein sehr großes Grabhügelfeld aus der Frühbronzezeit (Bodendenkmal). Das LSG vernetzt die Naturschutzgebiete Räuschenberg und Teufelsschlucht zusammen mit den Waldgebieten am Bielenberg und Ziegenberg sind Trittsteinbiotope für die Artenausbreitung vorhanden. Das LSG ist Trinkwasserschutzgebiet, es ist sehr gut erschlossen, gut ausgestattet und liegt als Feierabend und Kurerholungsgebiet unmittelbar an der Weserberglandklinik am Stadtrand von Höxter. Links auf externe Dokumentelegaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP1_Hoexter_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Wesertal mit Fürstenauer Bergland (2006-02-04) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung des LSG vom Kreis uebernommen. Ehemals Teilflaeche des LSG Altkreis Hoexter mit Amtsblatt vom 06.04.1965. LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Höxter Gemeinde(n): Höxter öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 5067578 Edate: 20241111 |