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LINFOS-Kennung: LSG-HX-00028 Schutzziel: Die Ausweisung des Gebietes als Landschaftsschutzgebiet erfolgt aufgrund der in § 26 (1) 1), 2) und 3) Bundesnaturschutzgesetz genannten Schutzgründe. Die Unterschutzstellung erfolgte insbesondere auch · um Flächen mit aktuell geringer Wertigkeit zu entwickeln. - zum Verbund und zur Vernetzung der besonders schutzwürdigen Bereiche - um die Inanspruchnahme von Flächen insbesondere auch mit besonderer Ertragsfunktion zu steuern (Kompensationsmaßnahmen, Kurzumtriebsplantage). - zur Erhaltung des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion für die ortsansässige Bevölkerung - um die Inanspruchnahme des Landschaftsraumes auch durch privilegierte Bauvorhaben zwar nicht generell auszuschließen, sondern so zu steuern, dass die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft weitgehend minimiert werden. Links auf externe Dokumentelegaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP5_Hoexter_Text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Nieheim_Karte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1972, Inkraft: 2018, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1972-11-27) LP Nieheim (2018-01-19)( Bem.: 1. Änderung Oktober 2020) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (2024). Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2018). LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Höxter Gemeinde(n): Nieheim öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 5067573 Edate: 20241111 |