Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-HX-00011
Gebietsname: LSG-Flutmulde der Nethe zwischen Ottbergen und Godelheim

Digitalisierte Fläche: 59.9823 ha     offizielle Fläche: 60.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Nach § 21 LG werden Landschaftsschutzgebiete
festgesetzt, soweit dies
a) zur Erhaltung oder Wiederherstellung der
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
b) wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des
Landschaftsbildes,
c) wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung
erforderlich ist.
Aufgrund der §§ 19 und 21 LG werden die unter
denGliederungs-Nr. 2.2-1 bis 2.2-27 bezeichneten
und in die Festsetzungskarte eingetragenen
Flächen als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt.

Das ca. 60 ha große Gebiet besteht aus 6 Teilflächen,
welche die zeitweilig überfluteten Auebereiche der
Nethe zu beiden Seiten des Naturschutzgebietes
"Nethemündung" erfassen und entlang von Wegen,
Straßen, Grundstücksgrenzen und der vermaßten
Naturschutzgebiets- und geschützten
Landschaftsbestandteilgrenzen abgegrenzt sind. Die
Standorte sind in der Bodenbildung durch
mittelgründige Braune-Aueböden mit Übergängen zu
Aueböden-Braunerden und kleinflächig durch Gley-
Braunerden oder Gley-Pseudogleye gekennzeichnet.
Durch periodische Überflutungen kommt es ohne
geschlossene Pflanzendecke zu Bodenabschwemmung,
Anlandungen oder anhaltende Überstauung. Trotz
dieser Standortmerkmale sind manche Flächen
ackerbaulich genutzt. Grünland (Weiden, Mähweiden
und Obstweiden) ist überwiegend nur an den
Ortsrändern erhalten geblieben (östlich von Ottbergen,
westlich von Amelunxen und südlich bis östlich von
Godelheim). Die Grünlandbereiche sind noch vielfältig
ausgestattet mit Streuobstbeständen, Hecken,
Kopfweiden, Flutmulden, Flutgräben, die von
Ufergehölzen oder Hochstauden begleitet werden und
das Landschaftsbild gliedern und beleben. Die
Ackerbereiche sind nutzungsbedingt weitgehend
ausgeräumt. Größere Flutmulden und Flutgräben sind
als geschützte Landschaftsbestandteile besonders
geschützt. In besonderer Weise wird das
Naturschutzgebiet "Nethemündung" gegen
Beeinträchtigungen abgepuffert, mit Lebensräumen
ergänzt und mit der angrenzenden Landschaft,
insbesondere mit der Weseraue vernetzt. Für die
Erholung sind ausreichend Wege vorhanden. Durch die
Ortsrandlagen ist das Gebiet überwiegend günstig
gelegen. Dem weiteren Ausbau für die Erholung steht
die große Empfindlichkeit des Naturhaushaltes
entgegen.

Links auf externe Dokumente

legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP1_Hoexter_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Wesertal mit Fürstenauer Bergland (2006-02-04)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (2024). Digitale Abgrenzung des LSG vom Kreis uebernommen. Ehemals Teilflaeche des LSG Altkreis Hoexter mit Amtsblatt vom 06.04.1965.


LAGE


Regierungsbezirk: Detmold
Kreis: Höxter Gemeinde(n): Beverungen, Höxter


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 5067556     Edate: 20241111