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LINFOS-Kennung: LSG-HX-00011 Schutzziel: Nach § 21 LG werden Landschaftsschutzgebiete festgesetzt, soweit dies a) zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, b) wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes, c) wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. Aufgrund der §§ 19 und 21 LG werden die unter denGliederungs-Nr. 2.2-1 bis 2.2-27 bezeichneten und in die Festsetzungskarte eingetragenen Flächen als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt. Das ca. 60 ha große Gebiet besteht aus 6 Teilflächen, welche die zeitweilig überfluteten Auebereiche der Nethe zu beiden Seiten des Naturschutzgebietes "Nethemündung" erfassen und entlang von Wegen, Straßen, Grundstücksgrenzen und der vermaßten Naturschutzgebiets- und geschützten Landschaftsbestandteilgrenzen abgegrenzt sind. Die Standorte sind in der Bodenbildung durch mittelgründige Braune-Aueböden mit Übergängen zu Aueböden-Braunerden und kleinflächig durch Gley- Braunerden oder Gley-Pseudogleye gekennzeichnet. Durch periodische Überflutungen kommt es ohne geschlossene Pflanzendecke zu Bodenabschwemmung, Anlandungen oder anhaltende Überstauung. Trotz dieser Standortmerkmale sind manche Flächen ackerbaulich genutzt. Grünland (Weiden, Mähweiden und Obstweiden) ist überwiegend nur an den Ortsrändern erhalten geblieben (östlich von Ottbergen, westlich von Amelunxen und südlich bis östlich von Godelheim). Die Grünlandbereiche sind noch vielfältig ausgestattet mit Streuobstbeständen, Hecken, Kopfweiden, Flutmulden, Flutgräben, die von Ufergehölzen oder Hochstauden begleitet werden und das Landschaftsbild gliedern und beleben. Die Ackerbereiche sind nutzungsbedingt weitgehend ausgeräumt. Größere Flutmulden und Flutgräben sind als geschützte Landschaftsbestandteile besonders geschützt. In besonderer Weise wird das Naturschutzgebiet "Nethemündung" gegen Beeinträchtigungen abgepuffert, mit Lebensräumen ergänzt und mit der angrenzenden Landschaft, insbesondere mit der Weseraue vernetzt. Für die Erholung sind ausreichend Wege vorhanden. Durch die Ortsrandlagen ist das Gebiet überwiegend günstig gelegen. Dem weiteren Ausbau für die Erholung steht die große Empfindlichkeit des Naturhaushaltes entgegen. Links auf externe Dokumentelegaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP1_Hoexter_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Wesertal mit Fürstenauer Bergland (2006-02-04) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (2024). Digitale Abgrenzung des LSG vom Kreis uebernommen. Ehemals Teilflaeche des LSG Altkreis Hoexter mit Amtsblatt vom 06.04.1965. LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Höxter Gemeinde(n): Beverungen, Höxter öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 5067556 Edate: 20241111 |