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LINFOS-Kennung: LSG-HX-00007 Schutzziel: Nach § 21 LG werden Landschaftsschutzgebiete festgesetzt, soweit dies a) zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, b) wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes, c) wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. Aufgrund der §§ 19 und 21 LG werden die unter denGliederungs-Nr. 2.2-1 bis 2.2-27 bezeichneten und in die Festsetzungskarte eingetragenen Flächen als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt. Das ca. 165 ha große Gebiet besteht aus verschiedenen Teilflächen, die entlang von Wegen, Straßen und Grundstücksgrenzen sowie der Wald-Feldgrenze abgegrenzt sind. Die nördlichste Abschnitt, eine ca. 5,5 ha große Teilfläche, beginnt an dem als geschützter Landschaftsbestanteil geschützten Landwehrabschnitt mit Bismarckturm am Knüll-Berg; Dieses Landschaftsschutzgebiet erfasst die vielgestaltigen Hangzonen der Schichtstufe des Oberen Muschelkalkes im Oberwälder Land. Die Kalkplatten und Lettenlagen der Ceratitenschichten bauen die weicher modellierten Hangzonen auf, die härteren Trochitenkalke bauen die steileren Hangpartien auf. Sonnenseitige und schattenseitige Hangzonen grenzen riedelartig aneinander. Sie werden von weit verästelten Muldentälern vielfältig untergliedert und durch die Fortsetzung der Talzonen mit den bewaldeten Steilhängen vernetzt. Nach Westen grenzen außerhalb des Gebietes Hochplateaus des Muschelkalkes und die Hanglagen der Keuper-Schichtstufe des Oberwälder Landes an. Die Grünlandbewirtschaftung (Weiden, Mähweiden und einzelne Wiesen) überwiegt auch heute noch, obwohl einige Flächen in den letzten Jahren in Ackernutzung genommen wurden. Flachgründige Rendzinen, Braunerde-Rendzinen und mittlere Braunerden sowie Kolluvien in den Talzonen kennzeichnen die Bodenbildung. Die Talzonen und fast alle Hanglagen sind gegen Bodenerosion empfindlich. Für die Grundwasserneubildung sind vor allem die Trochitenkalk-Hanglagen von besonderer Bedeutung und gegen Verschmutzung empfindlich. Verschiedene Hecken, Gebüsche und Streuobstbestände, vor allem am Ortsrand von Bosseborn, tragen zur Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes bei. Eine häufig verzahnte Wald-Feldgrenze und blütenreiche Mittelklee-Odermennigsäume an Waldrändern, Wegen und Hecken sowie Kerbelsäume an Weiden ergänzen das Bild. Für den Biotopverbund zwischen den Naturschutzgebieten "Krekeler Berg-Südhang" und "Buchenwälder zwischen Ziegenberg und Langer Berg" hat das Gebiet große Bedeutung. Für die landschaftsgebundene Erholung ist das Gebiet gut erschlossen, gut ausgestattet und günstig am Ortsrand von Bosseborn gelegen. Links auf externe Dokumentelegaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP1_Hoexter_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Wesertal mit Fürstenauer Bergland (2006-02-04) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (2024). Digitale Abgrenzung des LSG vom Kreis uebernommen. Ehemals Teilflaeche des LSG Altkreis Hoexter mit Amtsblatt vom 06.04.1965. LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Höxter Gemeinde(n): Höxter, Beverungen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 5067552 Edate: 20241111 |