Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00591
Gebietsname: LSG-Linnepetal und Zuflüsse zwischen Linnepe und der suedlichen Plangebietsgrenze

Digitalisierte Fläche: 50.3865 ha     offizielle Fläche: 50.4000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Ergänzung der NSG-Festsetzungen der Talauen zu einem Grünlandbiotop-Verbundsystem, das Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient.
Hierzu zählen v.a. in der Kategorie der Verbundstufe 1 die Festsetzungen: 2.3.3.29 und 2.3.3.55 (VB-A-4714-001) und 2.3.3.58 (VB-A-4714-002).
Zum Aspekt “Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts” zählt auch, dass große Teile durch (Grund-) Wassernähe, oberflächliche Vernässung oder regelmäßige Überschwemmung selbst Rückzugsräume für Lebensgemeinschaf-ten sind, die in der Ackerflur keine Existenzgrundlage haben.
Gleichzeitig wirken die offenen Talauen aufgrund ihrer überwiegenden Lage im waldreichen Plangebiet gliedernd und belebend im Bild der Landschaft und tragen damit zur Sicherung ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit bei.
Ein weiterer Schutzzweck ist die Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter durch den Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion und durch die Sicherung der Grundwasserneubil-dung auf Flächen, die eine überdurchschnittliche potenzielle Bedeutung für die Trinkwasser-Gewinnung besitzen.
Da der Pflanzenschutz- und Düngemittelaufwand auf Grünland im Verhältnis zum Ackerland in der Regel gerin-ger ist, stellt diese Nutzung einen Kompromiss zwischen der - hinsichtlich des Trinkwasserschutzes optimalen – Laubwaldnutzung und den sonstigen Erfordernissen der Talraumbehandlung (s. o.) dar.
Weiterhin sollen (Extensiv-)Grünlandflächen erhalten werden, die hervorgehobene Bedeu-tung für den Biotop- und Artenschutz haben.
Darüber hinaus gilt der Schutzzweck, der für das umgebende großräumige LSG unter der Ziffer 2.3.1 genannt ist.
Im Rahmen einer Einzelfallprüfung bleibt eine Ausnahme nach § 23 Abs. 1 LNatSchG bzw. ein Antrag auf Befrei-ung nach § 67 BNatSchG für den Anbau nachwachsender Rohstoffe grundsätzlich möglich.

Das Grünland im zu den quellnahen Bachbereichen immer schmaler werdende Sohlental der Linnepe wird überwiegend als Viehweide genutzt. Der durchfließen-de, naturnahe Bach wird auf langen Strecken von einem dichten, mehrstämmigen Uferge-hölz begleitet. Auf den Wegböschungen und Hangfüßen und z.T. an Parzellengrenzen sto-cken Heckenelemente oder heckenartige Gehölzstreifen. Durch die Festsetzung der freien grünlandgenutzten Talzüge ist die ökologische und landschaftsbildprägende und -gliedernde Funktion dieser Offenland-Vernetzungsbiotope nördlich und südlich und im Bereich der Ro-dungsinsel um Meinkenbracht gesichert.

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Sundern_Text_2019.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1993, Inkraft: 2019, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Sundern (2019-03-14)
LP Sundern alt (1993-03-25)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung im April 2014 vom HSK übernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Sundern


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