Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00218
Gebietsname: LSG-Oberes Nuhnetal

Digitalisierte Fläche: 1.7649 ha     offizielle Fläche: 1.8000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung dient der Sicherung und Erhaltung der im Plangebiet vorhandenen landschaftsprägenden
und -belebenden Wiesentäler und besonderer Offenlandbereiche auf nassen,
feuchten, mageren oder trockenen Standorten zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
und der Nutzungsfähigkeit der nicht erneuerbaren Naturgüter gegenüber den
vielfältigen Nutzungsansprüchen an Natur und Landschaft, insbesondere durch
• Ergänzung der NSG-Festsetzungen der Talauen zu einem Offenlandbiotop-
Verbundsystem, das Tieren und Pflanzen Wanderungs- und
Ausbreitungsmöglichkeiten schafft;
• Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes durch die offenen Talauen, die zur
Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft beitragen und ihre natürliche
Erholungseignung verbessern;
• Erhaltung von Offenlandflächen (zumeist Grünland) außerhalb der Talräume, deren
Erhaltung dem Vorkommen geschützter Vogelarten sowie dem Schutz artenreicher
Pflanzengesellschaften dient;
• Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion und Sicherung der Grundwasserneubildung
auf Flächen, die eine überdurchschnittliche potenzielle Bedeutung für die
Trinkwassergewinnung besitzen;
• Umsetzung des Entwicklungsziels 1.1;
• Sicherung des ökologischen Netzes “Natura 2000" im Sinne der FFH-Richtlinie und
der Vogelschutzrichtlinie, sofern die Flächen nicht einer strengeren Schutzfestsetzung
unterliegen. Die betroffenen Flächen sind als Ausfluss der Ausweisung des
„Vogelschutzgebietes Medebacher Bucht“ in diese Kategorie aufgenommen worden,
da die meisten Leitarten dieses Vogelschutzgebietes auf Grünland/Magergrünland
angewiesen sind und deshalb eine Umwandlung von Grünland verhindert werden
soll. Gleichzeitig dient die Abgrenzung als Gebietskulisse der Flächen, bei denen
nach der „Medebacher Vereinbarung“ vor einem Pflegeumbruch eine entsprechenden
Beratungspflicht vorgegeben ist.
Darüber hinaus gilt der Schutzzweck, der für die angrenzenden Landschaftsschutzgebiete unter
den Kapiteln 2.3.1 und 2.3.2 genannt ist.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hallenberg_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2004, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Hallenberg (2004-10-04)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Hallenberg


öffentlicher Report generiert:20250205      domainobjectid: 5071741     Edate: 20241202