Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00212
Gebietsname: LSG-Duepke nordwestlich Frielinghausen

Digitalisierte Fläche: 4.6167 ha     offizielle Fläche: 4.6000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Ergänzung der NSG-Festsetzungen der Talauen zu einem Grünlandbiotop-Verbundsystem, das Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient.
Hierzu zählen v.a. in der Kategorie der Verbundstufe 1 die Festsetzungen: 2.3.3.3 (VB-A-4715-002); 2.3.3.13 (VB-A-4615-008); 2.3.3.24, 2.3.3.25 und 2.3.3.38 (VB-A-4614-007); 2.3.3.28 und 2.3.3.30 (VB-A-4615-010); 2.3.3.34 tlw. (VB-A-4714-004); 2.3.3.40 (VB-A-4814-002).
Zum Aspekt “Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts” zählt auch, dass große Teile durch (Grund-) Wassernähe, oberflächliche Vernässung oder regelmäßige Überschwemmung selbst Rückzugsräume für Lebensgemeinschaf-ten sind, die in der Ackerflur keine Existenzgrundlage haben.
Gleichzeitig wirken die offenen Talauen aufgrund ihrer überwiegenden Lage im waldreichen Plangebiet gliedernd und belebend im Bild der Landschaft und tragen damit zur Sicherung ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit bei.
Ein weiterer Schutzzweck ist die Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter durch den Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion und durch die Sicherung der Grundwasserneubil-dung auf Flächen, die eine überdurchschnittliche potenzielle Bedeutung für die Trinkwasser-Gewinnung besitzen.
Da der Pflanzenschutz- und Düngemittelaufwand auf Grünland im Verhältnis zum Ackerland in der Regel geringer ist, stellt diese Nutzung einen Kompromiss zwischen der - hinsichtlich des Trinkwasserschutzes optimalen – Laubwaldnutzung und den sonstigen Erfordernissen der Talraumbehandlung (s. o.) dar.
Weiterhin sollen (Extensiv-)Grünlandflächen erhalten werden, die hervorgehobene Bedeu-tung für den Biotop- und Artenschutz haben. Dabei handelt es sich im Plangebiet u.a. auch um den Lebensraum einer bedrohten Art, die auf größere, zusammenhängende Flächen dieser Nutzungsform angewiesen ist.
Darüber hinaus gilt der Schutzzweck, der für das umgebendende großräumige LSG unter der Ziffer 2.3.1 genannt ist.
Zusätzlich fällt die „Grundsicherung“ für die Teile des FFH-Gebietes „Wenne“, die aus der NSG-Festsetzung ausgespart wurden, in das Wirkungsfeld des hier abgegrenzten LSG-Typs.
Im Rahmen einer Einzelfallprüfung bleibt eine Ausnahme /Befreiung nach § 69 LG für den Anbau nachwachsen-der Rohstoffe grundsätzlich möglich.
Im Bereich eines naturnahen Zuflusses zur Wenne im Gewann „Düpke“ herrscht die Grünlandnutzung vor. Der Bachlauf wird randlich von Feuchtgrünland-resten begleitet. Die sichernde Festsetzung erfolgt zum Erhalt des auflockernden und land-schaftsbereichernden Offenlandes, zum Schutz des Fließgewässers und der Feuchtgrün-landreste und im Zusammenhang mit dem weiteren hohen ökologischen Wert des Land-schaftsraumes (siehe ergänzend Festsetzung 2.4.22).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Eslohe_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Eslohe (2008-05-20)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung im März 2014 vom HSK übernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Eslohe


öffentlicher Report generiert:20250205      domainobjectid: 5071735     Edate: 20241202