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LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00149 Schutzziel: Ergänzung der NSG-Festsetzungen der Talauen zu einem Grünlandbiotop-Verbundsystem, das Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient. Hierzu zählen v.a. in der Kategorie der Verbundstufe 1 die Festsetzungen: 2.3.3.3 (VB-A-4715-002); 2.3.3.13 (VB-A-4615-008); 2.3.3.24, 2.3.3.25 und 2.3.3.38 (VB-A-4614-007); 2.3.3.28 und 2.3.3.30 (VB-A-4615-010); 2.3.3.34 tlw. (VB-A-4714-004); 2.3.3.40 (VB-A-4814-002). Zum Aspekt “Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts” zählt auch, dass große Teile durch (Grund-) Wassernähe, oberflächliche Vernässung oder regelmäßige Überschwemmung selbst Rückzugsräume für Lebensgemeinschaf-ten sind, die in der Ackerflur keine Existenzgrundlage haben. Gleichzeitig wirken die offenen Talauen aufgrund ihrer überwiegenden Lage im waldreichen Plangebiet gliedernd und belebend im Bild der Landschaft und tragen damit zur Sicherung ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit bei. Ein weiterer Schutzzweck ist die Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter durch den Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion und durch die Sicherung der Grundwasserneubil-dung auf Flächen, die eine überdurchschnittliche potenzielle Bedeutung für die Trinkwasser-Gewinnung besitzen. Da der Pflanzenschutz- und Düngemittelaufwand auf Grünland im Verhältnis zum Ackerland in der Regel geringer ist, stellt diese Nutzung einen Kompromiss zwischen der - hinsichtlich des Trinkwasserschutzes optimalen – Laubwaldnutzung und den sonstigen Erfordernissen der Talraumbehandlung (s. o.) dar. Weiterhin sollen (Extensiv-)Grünlandflächen erhalten werden, die hervorgehobene Bedeu-tung für den Biotop- und Artenschutz haben. Dabei handelt es sich im Plangebiet u.a. auch um den Lebensraum einer bedrohten Art, die auf größere, zusammenhängende Flächen dieser Nutzungsform angewiesen ist. Darüber hinaus gilt der Schutzzweck, der für das umgebendende großräumige LSG unter der Ziffer 2.3.1 genannt ist. Zusätzlich fällt die „Grundsicherung“ für die Teile des FFH-Gebietes „Wenne“, die aus der NSG-Festsetzung ausgespart wurden, in das Wirkungsfeld des hier abgegrenzten LSG-Typs. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung bleibt eine Ausnahme /Befreiung nach § 69 LG für den Anbau nachwachsen-der Rohstoffe grundsätzlich möglich. Die Flächen in der relativ breiten Talaue der überwiegend frei mäand-rierenden, streckenweise gehölzgesäumten Wenne und in der Ursprungsmulde des Zuflus-ses werden ausschließlich als Grünland genutzt. Der Erhalt des auflockernden und land-schaftsbereichernden Offenlandes in landschaftsgliedernder und gleichzeitig vernetzender Tal- bzw. Quellmuldenlage ist auch unter dem Aspekt der ergänzenden Festsetzung der nördlichen Teilfläche von 2.3.2.29 zu sehen, die der Sicherung der freien Ortsrandlage dient. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Eslohe_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Eslohe (2008-05-20) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im März 2014 vom HSK übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Eslohe öffentlicher Report generiert:20250205 domainobjectid: 5071672 Edate: 20241202 |