Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00132
Gebietsname: LSG-Offenland Bindel / Moehnetal

Digitalisierte Fläche: 53.5090 ha     offizielle Fläche: 53.5400 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhal-tung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (hier: leistungsfähige Böden); Umsetzung der Entwick-lungsziele 1.1 und – primär – 1.5 zum Schutz des spezifischen Charakters und der Identität der landschaftlichen Teilräume; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte min-dern könnten (Pufferzonenfunktion); Erhaltung der im gesamten Gebiet verstreut anzutref-fenden kulturhistorischen Relikte. Die Freiflächen im LSG „Typ B“ eignen sich im Besonderen auch für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen mit jährlicher Um- / Abtriebszeit. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung bleibt eine Ausnahme /Befreiung nach § 69 LG für den Anbau nachwachsender Rohstoffe mit mehrjährlichen Um- / Abtriebszeiten grundsätzlich möglich.
In dem großflächigen Feuchtgrünlandverbund zwischen unterem Goldbach- und unterem Bermecketal liegen einige überwiegend ackerbaulich genutzte Teilflächen, die nicht den Na-turschutzwert der NSG 2.1.02 und 2.1.59 (Möhne und Bindel) erreichen. Durch ihre enge Verzahnung mit diesen ökologisch wertvollen Bereichen ist es jedoch vor allem für die Le-bensraumqualität der schutzbedürftigen Vogelfauna unerlässlich, hier ebenfalls zumindest die Offenhaltung der Freiflächen zu gewährleisten. Damit erfüllt das Gebiet gleichzeitig eine wichtige Pufferfunktion zu den feuchten „Kernzonen“ und trägt zur Erhaltung des Land-schaftscharakters bei, der hier durch den fast ebenen Unterhang im Bereich eines großen Möhne-Innenbogens geprägt wird. „Nebenbei“ wird damit auch deutlich, wo – in Anbetracht des hier existierenden Reiterhofes – eine Flächennutzung durch ausschließliche Pferdebe-weidung im Unterschied zu den NSG-Anteilen des Raumes landschaftsverträglich möglich ist.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Briloner Hochfläche (2008-05-20)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Brilon


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