Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00129
Gebietsname: LSG-Hilbringhusen / Wolfsbruch

Digitalisierte Fläche: 4.2965 ha     offizielle Fläche: 4.3000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Erhaltung, Ergänzung und Optimierung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Tal-auen und den Magergrünland-Gesellschaften, das durch etliche in diesem Plan festgesetzte NSG vorgezeichnet ist, Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient; Sicherung der gliedernden und belebenden Wirkung offener Grünland-Lebensräume im Landschaftsbild des nördlichen, waldreicheren Plangebiets-Teiles; Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Na-turgüter durch den Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion; Schutz von Feucht- und Mager-grünlandstandorten, die zumindest eine potenzielle Bedeutung für den Biotop- und Arten-schutz haben, aber aktuell nicht als NSG festzusetzen waren; Umsetzung der Entwicklungs-ziele 1.1, 1.4 und tlw. 1.5 zur Erhaltung und Verbesserung des landschaftsökologischen und -ästhetischen Wertes der einbezogenen Freiflächen; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung von strenger geschützten Teilen dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion).
Mit dem Nordteil wurde hier eine Grünlandparzelle erfasst, deren wertbestimmende, östliche Teilfläche sich morphologisch deutlich von der Umgebungsnutzung abhebt. Sie bildet eine parallel zum angrenzenden Wirtschaftsweg verlaufende, tlw. feuchte Mulde. Hier stocken einige ältere Eschen; am Rand liegt eine alte, erkennbar künstliche Dammschüttung. Nach Angabe des Westf. Museums für Archäologie in Olpe bildet dieser Bereich den Standort der Wüstung „Hilbringhusen“, deren im Untergrund verborgene Reste die etwas „unnatürliche“ Morphologie erklären können. Der westliche Teil dieser Parzelle wurde lediglich wegen des Nutzungszusammenhangs (Schafweide) einbezogen; die hier vorrangige Offenhaltung der Fläche (Besonnung des nördlich angrenzenden Naherholungsweges) wäre ansonsten auch durch das LSG „Typ B“ erreichbar.
Mit seinem Südostteil deckt das LSG die feuchten Wiesen im Bereich „Wolfsbruch“ ab, die von den flach geneigten Lagen zwischen Poppenberg und Gudenhagener Poppenberg ins Gimmental vermitteln und zugleich ein wichtiges Quellgebiet dieses Talsystems darstellen (s. NSG 2.1.10 im LP „Hoppecketal“ und 2.1.13 hier). Ein deutlicher Teil des Grünlandes ist hier in den vergangenen Jahrzehnten bereits durch Nadelholzaufforstungen verlorengegangen, die das besondere ökologische Potenzial dieses Bruchstandortes an seiner Entfaltung hin-dern und daher beseitigt werden sollen (s. Entwicklungsmaßnahme 5.3). Der noch offene Teil besteht aus einem großflächigen, als Nassweide genutzten Quellbereich, der das Standortpotenzial mit mehreren seltenen Vegetationseinheiten verdeutlicht. Unterhalb schließen sich unter einer Leitungstrasse stark vernässte Bereiche tlw. mit Torfmoos-Unter-grund an, die durch Seggenriede, Erlenaufwuchs und einen naturnahen Teich geprägt sind.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Briloner Hochfläche (2008-05-20)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Brilon


öffentlicher Report generiert:20250205      domainobjectid: 5071652     Edate: 20241202