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LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00125 Schutzziel: Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhal-tung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (hier: leistungsfähige Böden); Umsetzung der Entwick-lungsziele 1.1 und – primär – 1.5 zum Schutz des spezifischen Charakters und der Identität der landschaftlichen Teilräume; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte min-dern könnten (Pufferzonenfunktion); Erhaltung der im gesamten Gebiet verstreut anzutref-fenden kulturhistorischen Relikte. Die Freiflächen im LSG „Typ B“ eignen sich im Besonderen auch für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen mit jährlicher Um- / Abtriebszeit. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung bleibt eine Ausnahme /Befreiung nach § 69 LG für den Anbau nachwachsender Rohstoffe mit mehrjährlichen Um- / Abtriebszeiten grundsätzlich möglich. Das LSG erfasst die alten, ortsnahen Landwirtschaftsgewanne um Alme und trägt damit zur Sicherung der Freiflächen bei, ohne die der Ort seinen kulturlandschaftlichen Bezug verlieren würde. Der Schwerpunkt liegt östlich von Niederalme, wo die Landwirtschaft auch aktuell noch den Ortsrand prägt. Dabei reicht das Offenland, das die Siedlung charakteristisch in ihre Umgebung einbettet, bis in den Bereich „Auf’m Hagen“ und die Kuppe nordöstlich davon (s. auch NSG 2.1.62). Südlich zwischen den beiden Ortsteilen werden hier ortsnahe Außenbereichsflächen erfasst, die teilweise bereits siedlungstypische Nutzungen aufweisen. Sie enthalten aber mit dem alten Moosspring-Obergraben und umgebenden Hangweiden, dem in einen kleinen „Land-schaftspark“ integrierten Almebachlauf, reich strukturierten landwirtschaftlichen Restflächen rund um die ehemalige Papierfabrik sowie den Saumzonen am Buchenberg viele schutzwür-dige Landschaftselemente, die zur Attraktivität des Ortes beitragen. Im Norden deckt das Gebiet zwischen „Bulte“ und Schloss bzw. Sägewerk die offenen Restflächen ab, die hier nach dem Zusammenwachsen der Ortsteile verblieben sind. Sie leiten gleichzeitig zum grün-landgeprägten Almetalgrund über, sind allerdings durch die quer verlaufende B 480 weniger als Naherholungsraum geeignet als der südöstliche Teilraum des Gebietes. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Briloner Hochfläche (2008-05-20) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Brilon öffentlicher Report generiert:20250205 domainobjectid: 5071648 Edate: 20241202 |