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LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00122 Schutzziel: Erhaltung, Ergänzung und Optimierung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Tal-auen und den Magergrünland-Gesellschaften, das durch etliche in diesem Plan festgesetzte NSG vorgezeichnet ist, Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient; Sicherung der gliedernden und belebenden Wirkung offener Grünland-Lebensräume im Landschaftsbild des nördlichen, waldreicheren Plangebiets-Teiles; Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Na-turgüter durch den Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion; Schutz von Feucht- und Mager-grünlandstandorten, die zumindest eine potenzielle Bedeutung für den Biotop- und Arten-schutz haben, aber aktuell nicht als NSG festzusetzen waren; Umsetzung der Entwicklungs-ziele 1.1, 1.4 und tlw. 1.5 zur Erhaltung und Verbesserung des landschaftsökologischen und -ästhetischen Wertes der einbezogenen Freiflächen; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung von strenger geschützten Teilen dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion). An den Talgrund der Hilbringse (s. NSG 2.1.13) schließen sich westlich strukturreiche Grün-landflächen an, die den Talraum optisch erweitern und erheblich zur landschaftlichen Attrak-tivität dieses stadtnahen Gebietes beitragen. In der nördlichen Gebietshälfte reichen sie über den Höhenrücken hinweg bis an den Gesecker Stein, wo einerseits arten- und blütenreiche Magerrasen ausgebildet, andererseits aber auch bereits deutliche Teilflächen durch Ge-steinsabbau überprägt sind. Auch an der Nord- und Ostseite der „Eshelle“ finden sich vielfäl-tige, tlw. verbuschte Kalkmagerrasenrelikte, die durch Ameisennester, skelettreiche Stellen mit spärlicher erdflechtenreicher Vegetation und höherwüchsige Bereiche außerordentlich heterogen gestaltet sind. Landschaftsprägend wirken ebenso einzelne Großbäume und Feldgehölze auf der nördlichs-ten Teilfläche des Gebietes, wo über die Hanglage hinaus der nicht mehr NSG-würdige Talg-rund in die LSG-Abgrenzung einbezogen wurde. Auch in der weiten Muldenlage der Südhälf-te geht der Wald mit vielen Solitärbäumen und Dornstrauchzonen in die offene Feldflur über; zudem ergänzt hier ein Feuchtbiotop am Waldrand die landschaftliche Ausstattung des Wei-delandes. Der Blick auf diese landschaftlich reizvolle Situation ist auf einem wichtigen Teil-stück des Waldrandweges durch eine Fichtenaufforstung unterbrochen, die zur Optimierung beseitigt werden soll (s. 5.7). Vor allem in den verbleibenden Waldflächen des Gebietes stö-ren etliche private Freizeithütten u. ä. den Naturgenuss in diesem wichtigen Naherholungs-bereich; sie sollten – wie auch in den NSG-Teilen dieses Talzuges – im Rahmen des ord-nungsrechtlich und vertraglich Möglichen zurückgedrängt werden. Unter Hinweis auf das hier greifende EZ 1.4 wäre eine Umwandlung dieser Waldbestände in Grünland sinnvoll, wurde hier aber als rel. aufwendige Maßnahme nicht ausdrücklich festgesetzt. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Briloner Hochfläche (2008-05-20) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Brilon öffentlicher Report generiert:20250205 domainobjectid: 5071645 Edate: 20241202 |