Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00121
Gebietsname: LSG-Offenlandflaechen suedwestlich Brilon

Digitalisierte Fläche: 37.3606 ha     offizielle Fläche: 37.3900 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhal-tung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (hier: leistungsfähige Böden); Umsetzung der Entwick-lungsziele 1.1 und – primär – 1.5 zum Schutz des spezifischen Charakters und der Identität der landschaftlichen Teilräume; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte min-dern könnten (Pufferzonenfunktion); Erhaltung der im gesamten Gebiet verstreut anzutref-fenden kulturhistorischen Relikte. Die Freiflächen im LSG „Typ B“ eignen sich im Besonderen auch für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen mit jährlicher Um- / Abtriebszeit. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung bleibt eine Ausnahme /Befreiung nach § 69 LG für den Anbau nachwachsender Rohstoffe mit mehrjährlichen Um- / Abtriebszeiten grundsätzlich möglich.
Das LSG deckt jene Offenlandflächen am Südwestrand der Kernstadt ab, die nicht zwingend für den Grünlandverbund in diesem Bereich erforderlich sind (s. LSG 2.3.3.22, -27, -28 und div. Kalkkuppen-NSG), ihn aber durch die landwirtschaftliche Nutzung (Offenhaltung) in sei-nen Habitatfunktionen für die Vogel- und Insektenfauna der Kalkmagerrasen unterstützen. Gleichzeitig stellen sie hier unmittelbar am südwestlichen Ortsrand im Verbund mit den Grün-land-LSG besonnte Naherholungsräume im Übergang zu den südlich gelegenen Waldgebie-ten dar, die mit den Wohngebietsvergrößerungen der jüngeren Zeit in diesem Raum an Be-deutung zunehmen. Schließlich werden auch mit diesem LSG Teile des Briloner Kalkpla-teaus in ihrem landwirtschaftlich geprägten Erscheinungsbild gesichert in einem Bereich, in dem der kulturlandschaftliche Zusammenhang von Entstehung und Erscheinungsbild der Hochfläche aufgrund der seit ca. 1950 massiv verlaufenen Ausweitung der Siedlungsflächen bereits auf großer Fläche nicht mehr augenfällig ist.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Briloner Hochfläche (2008-05-20)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Brilon


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