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LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00114 Schutzziel: Erhaltung, Ergänzung und Optimierung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Tal-auen und den Magergrünland-Gesellschaften, das durch etliche in diesem Plan festgesetzte NSG vorgezeichnet ist, Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient; Sicherung der gliedernden und belebenden Wirkung offener Grünland-Lebensräume im Landschaftsbild des nördlichen, waldreicheren Plangebiets-Teiles; Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Na-turgüter durch den Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion; Schutz von Feucht- und Mager-grünlandstandorten, die zumindest eine potenzielle Bedeutung für den Biotop- und Arten-schutz haben, aber aktuell nicht als NSG festzusetzen waren; Umsetzung der Entwicklungs-ziele 1.1, 1.4 und tlw. 1.5 zur Erhaltung und Verbesserung des landschaftsökologischen und -ästhetischen Wertes der einbezogenen Freiflächen; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung von strenger geschützten Teilen dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion). Rund um die Doppelkuppe des Tettler (s. NSG 2.1.32) sowie südlich des Kirchloh erstreckt sich bis zum Anschluss an den Kleinen Romberg ein sehr strukturreiches Grünlandgebiet im Übergang zwischen den Kulmtonschiefern des westlichen Bilstein-Ausläufers und dem de-vonischen Massenkalk der Briloner Hochebene. Diese Situation bringt ein Biotopmosaik aus Standorten sehr unterschiedlicher Feuchtegrade und Basenversorgung mit sich, das neben dem Eigenwert der Fläche die Lebensraumfunktionen der hier als NSG geschützten Kalk-kuppen ergänzt und sie miteinander verbindet. Am Westrand des Gebietes entwickelt sich aus einer feuchtwiesenhaltigen Quellmulde ein kleines Fließgewässer („Bieke“), dem die Muldenlage südlich und westlich des Felsberges ihre Entstehung verdankt und das später im Massenkalk unter Siedlungsflächen verschwin-det. Rund um den Tettler ergänzt das LSG die Habitatfunktionen der dort als NSG gesicher-ten Freiflächen und dient zugleich als Pufferzone dieses „Naturschutz-Kernbereichs“. Eine ähnliche Situation wie am Südrand dieses NSG findet sich mit einem kurzen Quellgewässer, das anschließend in einem Schwalgloch versickert, auch südlich der Kirchloh-Kuppe. Östlich davon gehen die Waldreste der Kuppe über lockere Gebüschzonen in Grünland über; dieser Bereich enthält auch wertvolle Halbtrockenrasen-Relikte. In einem alten Pingenbezirk am Nordrand, zwischen Kirchloh und Müllstein, vermittelt ein lockerer Bestand aus alten Buchen zwischen Waldrand und Feldflur; hier wurde in jüngerer Zeit ein Feldkreuz errichtet. Der Ost-teil des Gebietes schließt mit kleinparzelligen, rel. feldgehölzreichen Grünlandflächen und flachen Kuppen an den Kleinen Romberg an; auch hier sind – neben vielen Saumstrukturen – kleinflächig Magergrünlandrelikte zu finden. Der Südrand des LSG wird durch einen Wirt-schaftsweg gebildet, von dem aus dieser strukturreiche Südrand der Hochfläche erlebbar ist. Neben den Feldgehölzen prägen die Solitärbäume in diesem Gebiet sehr stark seinen Cha-rakter als vielfältige Kuppen- und Senkenlandschaft. Ihre Beseitigung würde daher dem Schutzzweck deutlich zuwiderlaufen; insofern s. auch das grundsätzliche, einleitende „All-gemeinverbot“ unter 2.3, Absatz „Schutzwirkungen“. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Briloner Hochfläche (2008-05-20) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Brilon öffentlicher Report generiert:20250205 domainobjectid: 5071637 Edate: 20241202 |