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LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00113 Schutzziel: Erhaltung, Ergänzung und Optimierung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Tal-auen und den Magergrünland-Gesellschaften, das durch etliche in diesem Plan festgesetzte NSG vorgezeichnet ist, Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient; Sicherung der gliedernden und belebenden Wirkung offener Grünland-Lebensräume im Landschaftsbild des nördlichen, waldreicheren Plangebiets-Teiles; Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Na-turgüter durch den Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion; Schutz von Feucht- und Mager-grünlandstandorten, die zumindest eine potenzielle Bedeutung für den Biotop- und Arten-schutz haben, aber aktuell nicht als NSG festzusetzen waren; Umsetzung der Entwicklungs-ziele 1.1, 1.4 und tlw. 1.5 zur Erhaltung und Verbesserung des landschaftsökologischen und -ästhetischen Wertes der einbezogenen Freiflächen; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung von strenger geschützten Teilen dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion). Zwischen „Fünf Brücken“ und der „Immenhütte“ erstreckt sich ein morphologisch und nut-zungsbedingt vielgestaltiges Biotopmosaik aus Grünland- und – untergeordnet – Ackerflä-chen mit zahlreichen eingestreuten Feldgehölzen, kleinflächigen Brachen und Säumen. Mit seinen hier überwiegend anzutreffenden, flachgründigen Standorten setzt dieses Gebiet den Verbund von (potenziellem) Magergrünland fort, der westlich des Möhnetals über die Höhen von Hoppenberg und Raumberg abgegrenzt wurde (s. LSG 2.3.3.21) und über die hochwer-tigen Magerrasen am Flotsberg (s. 2.1.44) Anschluss an den Grünlandverbund des Aatals findet (s. 2.3.3.09). Den Nordrand des LSG bildet ein Tälchen zwischen dem Ortsrand Wülfe und dem Möhnetal, das von einem temporär wasserführenden Bach durchzogen ist. Diese frischeren Standorte stehen in intensiverer Grünlandnutzung; talbegleitend treten an feldgehölzbewachsenen Bö-schungen einige kleine Silikatfelsen aus. Weiter südöstlich bis zur „Lehmkuhle“ ist das Ge-biet von etlichen historischen Bergbaurelikten (insbes. Pingen) durchsetzt, in deren Umfeld größere Gehölzstrukturen die kleinteilige Landschaft gliedern (s. auch LB 2.4.01). Hier erhö-hen auch dornstrauchreiche natürliche Böschungen und kleinflächige Magerrasen den Habi-tatwert des Gebietes für die Fauna der gutstrukturierten Feldflur. Zwischen Lehmkuhle und Fünf Brücken ist die Nutzung weniger kleinteilig und mit mehreren Ackerflächen durchsetzt; hier kommt dem Grünlandschutz vor allem eine Puffer- und Ver-bundfunktion zu den strenger geschützten Magerrasenbereichen der NSG zu. Darüber hin-aus handelt es sich weitgehend um Standorte mit hohem Artenschutzpotenzial, das sich durch eine vertraglich geregelte Extensivierung noch besser entfalten könnte. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Briloner Hochfläche (2008-05-20) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Brilon öffentlicher Report generiert:20250205 domainobjectid: 5071636 Edate: 20241202 |