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LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00112 Schutzziel: Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhal-tung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (hier: leistungsfähige Böden); Umsetzung der Entwick-lungsziele 1.1 und – primär – 1.5 zum Schutz des spezifischen Charakters und der Identität der landschaftlichen Teilräume; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte min-dern könnten (Pufferzonenfunktion); Erhaltung der im gesamten Gebiet verstreut anzutref-fenden kulturhistorischen Relikte. Die Freiflächen im LSG „Typ B“ eignen sich im Besonderen auch für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen mit jährlicher Um- / Abtriebszeit. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung bleibt eine Ausnahme /Befreiung nach § 69 LG für den Anbau nachwachsender Rohstoffe mit mehrjährlichen Um- / Abtriebszeiten grundsätzlich möglich. Das Gebiet enthält einen ganz zentralen, kompakten und nur wenig durch außerlandwirt-schaftliche Nutzungen beanspruchten Teil der Briloner Hochebene. Er erstreckt sich vom Nehdener Weg bzw. seinen angrenzenden Gewerbeflächen im Südosten bis an den Nord-westrand des Kalkplateaus, das hier etwa bis an die Gemeindestraße Wülfte – Alme reicht. Zusätzlich wurden die Freiflächen um Wülfte einbezogen, die einerseits den ortstypischen Offenlandbereich am Ortsrand abdecken, andererseits eine Verbindung zu den Feuchtgrün-ländern herstellen, die unter dem LSG 2.3.3.25 erfasst sind. Die Feldflur unterscheidet sich hier von den Kernstadt-näheren Gebieten durch das in Größe und Anzahl geringere Vorkommen der landschaftsprägenden Kalkkuppen sowie die nur in geringer Zahl und randlich vorkommenden Aussiedlerhöfe. Beide Faktoren führen dazu, dass dieser Teil des Kalkplateaus nur wenig durch Gehölzstrukturen gegliedert ist (vgl. LSG 2.3.2.07) und die „wohl angebaute Weite des hochgelegenen Briloner Landes“ (s. 2.3.1.2) am eindrucksvollsten repräsentiert. Umgekehrt ergeben sich insbesondere aus den höherge-legenen Teilen dieses Gebietes hervorragende Ausblicke auf die Briloner Hochebene mit der darin eingebetteten Kernstadt insgesamt. Der um Wülfte einbezogene Teil der Festsetzung steht im Zusammenhang mit den nördlich und südlich liegenden Grünland-LSG unter 2.3.3, die in ihrer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz auf großräumiges Offenland angewiesen sind. In dem damit insgesamt abge-deckten Schutzbereich sind etliche gefährdete Tier- und Pflanzenarten heimisch, wobei unter Berücksichtigung des planerischen Übermaßverbots nur die wichtigsten Grünlandstandorte als LSG „Typ C“ erfasst wurden, während die übrigen Bereiche mit ihren örtlich höheren Ackeranteilen hier einbezogen sind. Der als „Fläche mit Hinweisen im Text“ schraffierte Teil dieser Festsetzung ist im Regional-plan als „Gebiet für flächenintensive Großvorhaben gemäß Landesentwicklungsplan“ enthal-ten. Die Festsetzung tritt daher hier mit Realisierung dieser Vorgabe über die örtliche Bau-leitplanung zurück. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Briloner Hochfläche (2008-05-20) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Brilon öffentlicher Report generiert:20250205 domainobjectid: 5071635 Edate: 20241202 |