Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00110
Gebietsname: LSG-Einsel / Mueckenborn

Digitalisierte Fläche: 20.8393 ha     offizielle Fläche: 20.8500 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Erhaltung, Ergänzung und Optimierung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Tal-auen und den Magergrünland-Gesellschaften, das durch etliche in diesem Plan festgesetzte NSG vorgezeichnet ist, Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient; Sicherung der gliedernden und belebenden Wirkung offener Grünland-Lebensräume im Landschaftsbild des nördlichen, waldreicheren Plangebiets-Teiles; Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Na-turgüter durch den Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion; Schutz von Feucht- und Mager-grünlandstandorten, die zumindest eine potenzielle Bedeutung für den Biotop- und Arten-schutz haben, aber aktuell nicht als NSG festzusetzen waren; Umsetzung der Entwicklungs-ziele 1.1, 1.4 und tlw. 1.5 zur Erhaltung und Verbesserung des landschaftsökologischen und -ästhetischen Wertes der einbezogenen Freiflächen; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung von strenger geschützten Teilen dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion).
Die „Einsel“ stellt als Unterlauf der Hilbringse ein Bindeglied zwischen deren hoch schutz-würdigem Mittel- und Oberlauf (s. NSG 2.1.13 bzw. 2.1.10 im LP Hoppecketal) und dem Aa-tal dar (s. LSG 2.3.3.09). Sie begrenzt das weitläufige Ackergewann des „Südfelds“ nach Osten (s. LSG 2.3.2.07), dessen Intensivnutzungen tlw. bis unmittelbar an den Bachlauf rei-chen. Das Gewässer selbst wird nur von wenigen Saum- oder Gehölzstrukturen begleitet, obwohl es gerade im südlichen Teil noch einen verhältnismäßig naturnahen Verlauf bewahrt hat. Im Norden ist der Bach begradigt und fällt aufgrund der „nahtlos“ angrenzenden land-wirtschaftlichen Nutzung kaum als gliederndes Landschaftselement auf. Unter den herr-schenden Standortbedingungen ergibt sich hier einiges Optimierungspotenzial.
Östlich des Fließgewässers dominieren Fettwiesen und –weiden, die dann jenseits eines asphaltierten Wirtschaftsweges (auch: Steinbruchzufahrt) in die trockeneren Unterhanglagen am Weberstein / Mückenborn übergehen (s. NSG 2.1.52). Hier ergänzen sie den Grünland-biotopverbund der Kalkkuppen südwestlich von Brilon, der nach Süden hin z. Zt. durch groß-flächigen Gesteinsabbau gestört ist, mit dessen Rekultivierung aber möglichst wiederherge-stellt werden soll.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Briloner Hochfläche (2008-05-20)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Brilon


öffentlicher Report generiert:20250205      domainobjectid: 5071633     Edate: 20241202