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LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00106 Schutzziel: Erhaltung, Ergänzung und Optimierung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Tal-auen und den Magergrünland-Gesellschaften, das durch etliche in diesem Plan festgesetzte NSG vorgezeichnet ist, Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient; Sicherung der gliedernden und belebenden Wirkung offener Grünland-Lebensräume im Landschaftsbild des nördlichen, waldreicheren Plangebiets-Teiles; Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Na-turgüter durch den Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion; Schutz von Feucht- und Mager-grünlandstandorten, die zumindest eine potenzielle Bedeutung für den Biotop- und Arten-schutz haben, aber aktuell nicht als NSG festzusetzen waren; Umsetzung der Entwicklungs-ziele 1.1, 1.4 und tlw. 1.5 zur Erhaltung und Verbesserung des landschaftsökologischen und -ästhetischen Wertes der einbezogenen Freiflächen; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung von strenger geschützten Teilen dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion). Östlich der bewaldeten Romberg-Klippen (s. NSG 2.1.35) ragt eine flachere Kalkkuppe aus dem umgebenden Offenland, in der drei bis zu 6 m hohe Felsen zutage treten. Die beiden nördlichen sind weitgehend von Buchenbeständen beschattet. Ein Teil tritt jedoch aus den Buchenbeständen heraus und hat hier auf den Felsköpfchen sehr kleinflächig Halbtrocken-rasen-Relikte ausgebildet. Der südliche und kleinste der Felsen ist weitgehend gehölzfrei und nur lokal von einigen westlich stehenden Bäumen und Sträuchern beschattet. In dem Grünland zwischen dem mittleren und dem südlichen Felsen treten ganz flach und kleinflä-chig angeschnittene Felsköpfchen hervor. Auch hier sind winzige Kalkmagerrasen-Relikte anzutreffen, die das Artenschutzpotenzial des Standorts deutlich machen. Die Umgebung dieses Kernbereichs besteht aus intensiv, überwiegend als Mähweide, ge-nutztem Fettgrünland. Es bildet im Osten mit lockerem Feldgehölzbestand einen anspre-chenden Übergang zu den Buchenbeständen am Romberg. Im Nordwesten ist der eigentli-chen Kuppe ein ebenfalls durch Gehölze angereichertes Grünland vorgelagert. Da der Kern-bereich – abgesehen von der engeren Umgebung der Klippen – durch die nur geringe Hang-neigung der Fläche vollständig befahrbar ist, herrscht im gesamten Gebiet eine Intensivnut-zung vor, die eine weitgehende Entfaltung des hohen ökologischen Standortpotenzials die-ser Kalkkuppe behindert und das zu erwartende Magergrünland auf Restflächen reduziert. Mit der Einbeziehung in ein LSG „Typ C“ soll daher auch eine Aufnahme der Fläche in den Vertragsnaturschutz ermöglicht werden, damit dieser flachgründige, basenreiche Standort sein Artenschutzpotenzial noch besser entwickeln kann. Wichtiger als eine Reduzierung des Viehbesatzes ist dabei eine Reduzierung des zusätzlichen Stickstoffeintrags. Die Buchengruppen in diesem Gebiet prägen sehr stark seinen Charakter als vielfältige, gro-ßenteils felsreiche und flachgründige Kuppenlandschaft. Ihre Beseitigung würde daher dem Schutzzweck deutlich zuwiderlaufen; insofern s. auch das grundsätzliche, einleitende „All-gemeinverbot“ unter 2.3, Absatz „Schutzwirkungen“. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Briloner Hochfläche (2008-05-20) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Brilon öffentlicher Report generiert:20250205 domainobjectid: 5071629 Edate: 20241202 |