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LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00105 Schutzziel: Erhaltung, Ergänzung und Optimierung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Tal-auen und den Magergrünland-Gesellschaften, das durch etliche in diesem Plan festgesetzte NSG vorgezeichnet ist, Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient; Sicherung der gliedernden und belebenden Wirkung offener Grünland-Lebensräume im Landschaftsbild des nördlichen, waldreicheren Plangebiets-Teiles; Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Na-turgüter durch den Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion; Schutz von Feucht- und Mager-grünlandstandorten, die zumindest eine potenzielle Bedeutung für den Biotop- und Arten-schutz haben, aber aktuell nicht als NSG festzusetzen waren; Umsetzung der Entwicklungs-ziele 1.1, 1.4 und tlw. 1.5 zur Erhaltung und Verbesserung des landschaftsökologischen und -ästhetischen Wertes der einbezogenen Freiflächen; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung von strenger geschützten Teilen dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion). Den Feuchtwiesen-„Kernflächen“ des Almer Quellgrundes um Scharfenberg, die mit den NSG 2.1.57 und –58 erfasst wurden, sind drei weitere Grünlandkomplexe von einiger land-schaftlicher Bedeutung vorgelagert. Aufgrund ihrer Wasserhaltigkeit sind sie für die Grün-landnutzung prädestiniert; gleichzeitig ergänzen sie die NSG um Freiflächen, die für die orni-thologische Bedeutung dieser Wiesenvogelhabitate wichtig sind. Die beiden nördlichen Teilflächen sind durch einen über 2 ha großen, älteren Erstauffors-tungskomplex getrennt, zudem wird hier eine Teilfläche beackert. Drainagen und tiefe We-geseitengräben tragen zur Entwässerung bei, dennoch weisen etliche Feuchtigkeitszeiger auf das besondere Standortpotenzial des Waldbruchs hin. Dieses Potenzial sollte durch eine möglichst extensive Flächennutzung (Einbeziehung des LSG in das Kulturlandschaftspflege-programm des HSK) zur vollen Entfaltung gebracht werden. Die südliche Teilfläche hat eine ähnliche Bedeutung für das NSG „Brüche“ – auch hier handelt es sich um einen großen Grünlandkomplex mit erheblicher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz (insbes. den Schutz gefährdeter Vogelarten). Gleichzeitig stellt diese auf einer Talwasserscheide gelege-ne, schwach geneigte Grünlandfläche eine Pufferzone zu den östlich angrenzenden Sied-lungsrandnutzungen dar. Insgesamt bildet das LSG damit eine vor allem ornithologisch wichtige Ergänzung zu den genannten NSG, deren wertbestimmenden Merkmale ohne diesen Umgebungsschutz beein-trächtigt würden. Dagegen erscheint für eine weitere Verbindung der ökologisch wertvollen Grünlandkomplexe die Offenhaltung der Freiflächen unter 2.3.2.04 ausreichend. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Briloner Hochfläche (2008-05-20) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Brilon öffentlicher Report generiert:20250205 domainobjectid: 5071628 Edate: 20241202 |