|
LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00098 Schutzziel: Erhaltung, Ergänzung und Optimierung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Tal-auen und den Magergrünland-Gesellschaften, das durch etliche in diesem Plan festgesetzte NSG vorgezeichnet ist, Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient; Sicherung der gliedernden und belebenden Wirkung offener Grünland-Lebensräume im Landschaftsbild des nördlichen, waldreicheren Plangebiets-Teiles; Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Na-turgüter durch den Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion; Schutz von Feucht- und Mager-grünlandstandorten, die zumindest eine potenzielle Bedeutung für den Biotop- und Arten-schutz haben, aber aktuell nicht als NSG festzusetzen waren; Umsetzung der Entwicklungs-ziele 1.1, 1.4 und tlw. 1.5 zur Erhaltung und Verbesserung des landschaftsökologischen und -ästhetischen Wertes der einbezogenen Freiflächen; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung von strenger geschützten Teilen dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion). Das LSG erfasst das Umfeld eines kurzen Quellbaches mit Weiden-Ufergehölz und Hoch-staudensäumen, der seinen Ursprung östlich der Keffelker Kapelle hat und westlich davon in einem Schwalgloch versickert (s. ND 2.2.2.03). Die angrenzenden Wiesen, die weitgehend auch das Areal der Wüstung „Keffelke“ umfassen, sind durch einige Feldgehölze und Einzel-bäume gegliedert; im Nordwesten gehen sie mit einigen Alteichen in die landschaftsgerechte Eingrünung eines Aussiedlerhofes über. Südlich der B 7 ragt mit dem „Bühlen“ ein flachgründiges, nach Norden steil abgeböschtes Plateau auf, das aufgrund seines Standort-potenzials (Kalkuntergrund, Besonnung) bei extensiver Grünlandnutzung einen Biotopwert entwickeln könnte, der dem einiger Kalkkuppen-NSG entspricht. So verbindet das Gebiet – neben seiner kulturhistorischen Bedeutung und seiner belebenden Wirkung im Landschafts-bild der Briloner Hochebene – die beiden als NSG festgetzten Kalkkuppen Heimberg und Schaaken (s. 2.1.37 und –38) und trägt mit den benachbarten LSG „Typ C“ (insbes. 2.3.3.32, -12, -14) zum Biotopverbund der Kalkkuppen östlich der Kernstadt bei. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Briloner Hochfläche (2008-05-20) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Brilon öffentlicher Report generiert:20250205 domainobjectid: 5071621 Edate: 20241202 |