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LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00097 Schutzziel: Erhaltung, Ergänzung und Optimierung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Tal-auen und den Magergrünland-Gesellschaften, das durch etliche in diesem Plan festgesetzte NSG vorgezeichnet ist, Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient; Sicherung der gliedernden und belebenden Wirkung offener Grünland-Lebensräume im Landschaftsbild des nördlichen, waldreicheren Plangebiets-Teiles; Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Na-turgüter durch den Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion; Schutz von Feucht- und Mager-grünlandstandorten, die zumindest eine potenzielle Bedeutung für den Biotop- und Arten-schutz haben, aber aktuell nicht als NSG festzusetzen waren; Umsetzung der Entwicklungs-ziele 1.1, 1.4 und tlw. 1.5 zur Erhaltung und Verbesserung des landschaftsökologischen und -ästhetischen Wertes der einbezogenen Freiflächen; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung von strenger geschützten Teilen dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion). Die Kalkkuppen von Großem und Kleinem Scheffelberg, Gaus und Kalberstert wurden nur mit ihren ökologisch auffälligen „Kernbereichen“ in das NSG 2.1.33 einbezogen; angrenzend finden sich weitere, überwiegend grünlandgenutzte Hanglagen, die zum Schutz und zur Sta-bilisierung dieser „europarechts-relevanten“ Gebiete beitragen können. Sie werden von dem hier abgegrenzten LSG erfasst, das damit zur Pufferzone des NSG wird und – als zweitran-gige Gebietskulisse für Verträge nach dem Kulturlandschaftspflegeprogramm des HSK – auch selbst einen deutlichen Beitrag zum Arten- und Biotopschutz im Plangebiet leisten kann. Es handelt sich überwiegend um ost- oder westexponierte Mähweiden, die an die Kuppen anschließen und zu den vorrangig ackerbaulich genutzten, tieferen Lagen entlang der B 7, im Heimbergsgrund bzw. im östlich verlaufenden „Bieke“-Talraum vermitteln. Sie sind stel-lenweise durch Böschungen und Feldgehölze gegliedert und erweitern auch in dieser Hin-sicht das NSG als strukturreiches Offenland, das Hecken- und Gebüschbrütern mit seinem Habitatangebot zugute kommt. Insbesondere die südliche, aber auch die östliche Teilfläche zwischen Gaus und Kalberstert stellen gleichzeitig eine Pufferzone zwischen NSG und der Abgrabung am Kirchloh dar. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Briloner Hochfläche (2008-05-20) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Brilon öffentlicher Report generiert:20250205 domainobjectid: 5071620 Edate: 20241202 |