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LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00094 Schutzziel: Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhal-tung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (hier: leistungsfähige Böden); Umsetzung der Entwick-lungsziele 1.1 und – primär – 1.5 zum Schutz des spezifischen Charakters und der Identität der landschaftlichen Teilräume; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte min-dern könnten (Pufferzonenfunktion); Erhaltung der im gesamten Gebiet verstreut anzutref-fenden kulturhistorischen Relikte. Die Freiflächen im LSG „Typ B“ eignen sich im Besonderen auch für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen mit jährlicher Um- / Abtriebszeit. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung bleibt eine Ausnahme /Befreiung nach § 69 LG für den Anbau nachwachsender Rohstoffe mit mehrjährlichen Um- / Abtriebszeiten grundsätzlich möglich.Das Gebiet erfasst mit mehreren Teilflächen die unmittelbaren Ortsrandlagen von Rixen und Scharfenberg, soweit sie nicht unter detailliertere Schutzausweisungen fallen. Gleichzeitig verbindet es die Grünland-LSG und -NSG in diesem Bereich und unterstützt damit insbeson-dere die ornithologische Bedeutung dieses bedeutsamen Teils des „Almer Quellgrundes“. Am Südrand von Scharfenberg ist die offene linke Talflanke der Höbecke ebenso einbezo-gen wie der Nordhang der Sonder, dem eine erhöhte Bedeutung als lokaler Naherholungs-raum zukommt. Gleiches gilt für den Bereich Lieberg und Stodt im Norden, der mit einem schmalen Ausläufer auch zu dem eigens erfassten Offenlandgewann im Boxen vermittelt (s. LSG 2.3.2.09). Mit den Freiflächen rund um den Quelllauf des Kloßsiepens wird ein rel. reich durch Gehölze, Raine, kleine Fließgewässer und kleinflächige Brachen gegliederter Landschaftsausschnitt erfasst, der den südlichen Ortseingang von Scharfenberg prägt. Hier stocken standortfremde Fichtenaufforstungen in Quell- und Fließgewässerbereichen, die dem ökologischen Stand-ortpotenzial nicht gerecht werden (s. auch EZ 1.8). Um den Frischgenberg und Woltenberg sowie südlich von Rixen tritt die Verbundfunktion dieser Festsetzung zwischen – weitgehend feuchten – Grünlandlebensräumen in den Vordergrund mit der Folge, dass auch bei einem eventuellen zukünftigen Ausscheiden von angrenzenden Flächen aus der landwirtschaftli-chen Nutzung kompakte Offenlandbereiche mit all ihren landschaftlichen Wirkungen erhalten bleiben. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Briloner Hochfläche (2008-05-20) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Brilon öffentlicher Report generiert:20250205 domainobjectid: 5071617 Edate: 20241202 |