Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00092
Gebietsname: LSG-Wintertal / Escherfeld

Digitalisierte Fläche: 481.6476 ha     offizielle Fläche: 482.0300 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhal-tung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (hier: leistungsfähige Böden); Umsetzung der Entwick-lungsziele 1.1 und – primär – 1.5 zum Schutz des spezifischen Charakters und der Identität der landschaftlichen Teilräume; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte min-dern könnten (Pufferzonenfunktion); Erhaltung der im gesamten Gebiet verstreut anzutref-fenden kulturhistorischen Relikte. Die Freiflächen im LSG „Typ B“ eignen sich im Besonderen auch für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen mit jährlicher Um- / Abtriebszeit. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung bleibt eine Ausnahme /Befreiung nach § 69 LG für den Anbau nachwachsender Rohstoffe mit mehrjährlichen Um- / Abtriebszeiten grundsätzlich möglich.
Der Nordwestteil des landwirtschaftlich geprägten Briloner Kalkplateaus zieht sich als lang-gestreckte Senke entlang der bewaldeten Kuppen von Windsberg, Gretenberg, Östenberg und Hoppenberg und bildet hier eine klare Grenze zwischen dem Massenkalk und den Kie-selschiefern bzw. Ton- und Sandsteinen der Innersauerländer Senken. Den Südrand des hier erfassten LSG bildet – neben dem Altenbürener Ortsrand – der Aabach von seinem Quelllauf bis zum Übergang in die Möhne. Durch den bewaldeten, flachen Tonschieferrücken der Haar erfährt das Gebiet eine Gliederung im Längsverlauf. Dieser wird zudem durch zwei von Norden einmündende Nebentälchen unterbrochen, die zum Grünland-LSG des Aabach-tal-Systems gehören (s. 2.3.3.09).
Der hier erfasste, markante Nordwestrand der Briloner Hochfläche ist zum Beispiel von der Felskuppe des Ratmerstein aus eindrucksvoll im Zusammenhang erlebbar, erschließt sich aber auch vom Altenbürener Kreuzberg, der Haar und den Wirtschafts- und Wanderwegen am Südrand des Wintertals oder am Nordrand des Escherfeldes bzw. von den Höhen des Raumberges. Bei der zum Zeitpunkt der LP-Aufstellung geplanten Neuführung der B 7n in diesem Landschaftsraum wird darauf zu achten sein, dass die Wirkung dieses weitläufigen Offenlandzuges nicht durch übermäßige Geländeauf- und -abträge oder zu dichte Begleit-pflanzungen zerstört wird.
Teilweise Befristung: Die Festsetzung tritt bei Realisierung der nachrichtlich dargestellten Trasse der B 7n im Bereich des Straßenkörpers zurück.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Briloner Hochfläche (2008-05-20)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Brilon


öffentlicher Report generiert:20250205      domainobjectid: 5071615     Edate: 20241202