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LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00087 Schutzziel: Erhaltung, Ergänzung und Optimierung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Tal-auen und den Magergrünland-Gesellschaften, das durch etliche in diesem Plan festgesetzte NSG vorgezeichnet ist, Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient; Sicherung der gliedernden und belebenden Wirkung offener Grünland-Lebensräume im Landschaftsbild des nördlichen, waldreicheren Plangebiets-Teiles; Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Na-turgüter durch den Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion; Schutz von Feucht- und Mager-grünlandstandorten, die zumindest eine potenzielle Bedeutung für den Biotop- und Arten-schutz haben, aber aktuell nicht als NSG festzusetzen waren; Umsetzung der Entwicklungs-ziele 1.1, 1.4 und tlw. 1.5 zur Erhaltung und Verbesserung des landschaftsökologischen und -ästhetischen Wertes der einbezogenen Freiflächen; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung von strenger geschützten Teilen dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion). Das Gebiet umfasst Pufferzonen rund um das NSG Frettholz (s. 2.1.31) und weitere Teilflä-chen des „Briloner Galmeidistrikts“. Vor allem im Südwestteil sind etliche Relikte des Erz-bergbaus zu finden (insbes. Pingen; tlw. durch eine Fichtenaufforstung verdeckt), der hier im 19. Jahrhundert rege betrieben wurde. Eine Zäsur erfährt das Gebiet durch die Auf- und Ab-tragsböschungen der Eisenbahnlinie Brilon Wald – Brilon, die dicht mit (großteils dornigen) Feldgehölzen bewachsen sind und Bruthabitate z. B. für die Vogelwelt der gut strukturierten Feldflur bilden. Auf beiden Seiten der Bahn haben sich – vor allem in flachgründigen Kup-penlagen – buchenreiche Feldgehölze erhalten oder aus der landwirtschaftlichen Nutzung artenreiche Magergrünlandflächen entwickelt. Im mittleren und nördlichen Teil trägt das LSG zur Sicherung des FFH-Gebietes und NSG Frettholz bei. Sein Standortpotenzial kann auch auf den hier erfassten Randflächen bei ex-tensiver Grünlandnutzung wirksam werden und so die erhöht schutzwürdigen Magergrün-landgesellschaften stabilisieren und ergänzen. Die Einbeziehung in den LSG-Typ „C“ soll daher insbesondere die Möglichkeit zur Teilnahme an Extensivierungsmaßnahmen wie das Kulturlandschaftspflegeprogramm des Hochsauerlandkreises eröffnen. Das gilt auch für den westlichen, siedlungsnahen Sporn des Gebietes, der ebenso größere Böschungen, Feldge-hölze und Magerstandorte aufweist und damit zum gesamten Biotopmosaik des Frettholz-Umfeldes gehört. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Briloner Hochfläche (2008-05-20) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Brilon öffentlicher Report generiert:20250205 domainobjectid: 5071610 Edate: 20241202 |