Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00081
Gebietsname: LSG-Gruenland um die Plaesterlegge

Digitalisierte Fläche: 4.9407 ha     offizielle Fläche: 4.9500 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Entwicklung, Erhaltung und Ergänzung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Talau-en, das Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient; Sicherung der gliedernden und belebenden Wirkung offener Grünland-Lebensräume im Landschaftsbild des waldrei-chen Plangebietes; Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter durch den Schutz frucht-barer Talböden vor Erosion; Schutz von Feucht- und Magergrünlandstandorten, die zumin-dest eine potenzielle Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz haben; Umsetzung der Entwicklungsziele 1.1, 1.4 und tlw. 1.5 zur Erhaltung und Verbesserung des landschaftsöko-logischen und -ästhetischen Wertes der einbezogenen Freiflächen; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung von strenger geschützten Teilen dieses Natur-raums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert die-ser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion).
m Rahmen einer Einzelfallprüfung bleibt eine Ausnahme /Befreiung nach § 69 LG für den Anbau nachwachsen-der Rohstoffe grundsätzlich möglich.
Der schutzzweck-begründende Wasserfall im NSG „Plästerlegge – Auf’m Kipp“ (s. NSG 2.1.3) wird aus einem rel. kleinen Einzugsgebiet gespeist, so dass er zeitweise trockenfällt. Zudem stellt seit jeher eine gewisse Eutrophierung des Wassers aus dem landwirtschaftli-chen Teil des Einzugsgebietes eine potenzielle Gefahr für die seltenen und empfindlichen Arten insbesondere an den Felsklippen im Spritzwasserbereich dar. Das hier abgegrenzte LSG soll durch die Grünlandfestschreibung und die damit verbundene Einbeziehung in die Gebietskulisse des Kreis-Kulturlandschaftspflegeprogramms bewirken, dass vor allem der Nährstoffbelastung des Wassers zukünftig – auf vertraglichem Wege – besser entgegenge-wirkt werden kann. Dazu bildet das LSG diejenigen Teile des Einzugsgebietes ab, die umit-telbar an und in den Quellmulden der kleine Zuläufe am Ortsrand von Wasserfall liegen oder – im Nordosten – unmittelbar an das NSG grenzen. Während eine Extensivierung dieser Flächen vorrangig erfolgen sollte, ist langfristig auch eine Ausdehnung derartiger Maßnah-men auf die gesamte Hanglage westlich des Ortes sinnvoll.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bestwig_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Bestwig (2008-05-20)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung im März vom HSK übernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Bestwig


öffentlicher Report generiert:20250205      domainobjectid: 5071604     Edate: 20241202