Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00057
Gebietsname: LSG-Schlossberg und Stoetchen

Digitalisierte Fläche: 7.1960 ha     offizielle Fläche: 7.2000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (hier: leistungsfähige Böden); Umsetzung der Entwicklungsziele 1.1 und – primär – 1.5 zum Schutz des spezifischen Charakters und der Identität der landschaftlichen Teilräume; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte min-dern könnten (Pufferzonenfunktion); Erhaltung der im gesamten Gebiet verstreut anzutref-fenden kulturhistorischen Relikte.
Die Freiflächen im LSG „Typ B“ eignen sich im Besonderen auch für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen mit jährlicher Um- / Abtriebszeit. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung bleibt eine Ausnahme nach § 23 Abs. 1 LNatSchGbzw. ein Antrag auf Befreiung nach § 67 BNatSchG für den Anbau nachwachsender Rohstoffe mit mehrjährlichen Um- / Abtriebszeiten grundsätzlich möglich.
Ähnlich wie im Bereich „Alte Burg / Kreuzberg“ (s. LSG 2.3.2.25) wer-den die Schlossbergflanken von einem Nutzungsmosaik aus alten, oft nicht mehr genutzten Gärten, Sukzessionsflächen, Grünlandrelikten und vielfältigen Kleinstrukturen eingenommen. Der städtebauliche und landschaftliche Zusammenhang zwischen Schloss und übriger Er-scheinung dieses Bergsporns bildet einen besonderen Erlebnisraum, der stark zur gesamten Attraktivität der Stadt beiträgt. Dabei spielen die noch vorhandenen Freiflächen auch für die Habitatvielfalt des Gebietes eine besondere Rolle; sie sollen erhalten und nach Möglichkeit durch Zurückdrängen von sicht- und lichtbehinderndem Gehölzaufwuchs auch durchaus wieder neu geschaffen werden. Wie auf dem Ruhr-Gegenhang im Südwesten ist dabei die Lage von Einzelflächen i. d. R. nicht entscheidend, so dass sie hier nicht mit konkreten Ent-wicklungsfestsetzungen versehen wurden.
Nördlich des Schlossbergs wurde eine öffentliche Grünfläche auf dem „Stötchen“ in die Fest-setzung einbezogen, der in der umgebenden Wohnbebauung eine erhebliche lokale Erho-lungs- und raumbildende Funktion zukommt. Sie ist als eine der stadtbildprägenden Kuppen bewusst von einer Bebauung freigehalten worden.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Arnsberg_Text_2021.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1998, Inkraft: 2021, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Arnsberg (2021-12-23)
LP Arnsberg alt (1998-08-12)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung im Februar 2014 vom HSK übernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Arnsberg


öffentlicher Report generiert:20250205      domainobjectid: 5071580     Edate: 20241202