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LINFOS-Kennung: LSG-HSK-00038 Schutzziel: Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (hier: leistungsfähige Böden); Umsetzung der Entwicklungsziele 1.1 und – primär – 1.5 zum Schutz des spezifischen Charakters und der Identität der landschaftlichen Teilräume; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte min-dern könnten (Pufferzonenfunktion); Erhaltung der im gesamten Gebiet verstreut anzutref-fenden kulturhistorischen Relikte. Die Freiflächen im LSG „Typ B“ eignen sich im Besonderen auch für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen mit jährlicher Um- / Abtriebszeit. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung bleibt eine Ausnahme nach § 23 Abs. 1 LNatSchGbzw. ein Antrag auf Befreiung nach § 67 BNatSchG für den Anbau nachwachsender Rohstoffe mit mehrjährlichen Um- / Abtriebszeiten grundsätzlich möglich. Im Gegensatz zu den meisten anderen Dörfern im Plangebiet ist Brei-tenbruch nicht als Siedlungsplatz mit landwirtschaftlichem Produktionspotenzial entstanden, sondern (Anfang des 19. Jahrhunderts) ursprünglich als Waldarbeitersiedlung „im Arbeits-platz“ der Bewohner. Das macht sich bis heute daran bemerkbar, dass das Dorf nicht von einem „Speckgürtel“ mehr oder minder intensiv genutzter Landwirtschaftsfläche umgeben ist, sondern nur rel. kleine, eher extensiv offengehaltene Freiflächen das „Abstandsgrün“ zwi-schen Wald und Bebauung bilden. Ihrer Erhaltung dient diese Festsetzung, als Ergänzung zu zwei größeren Landwirtschaftsgewannen, die im FFH-Gebiet (nördlich von Altbreiten-bruch und um die Forsthäuser im Norden) bereits durch das NSG 2.1.17 „Arnsberger Wald“ erfasst sind. Temporäre Festsetzung bis zur baulichen Nutzung im Bereich der „Fläche mit Hinweisen im Text“ am westlichen Ortsrand; nach verbindlicher Bauleitplanung / baurechtlichem Genehmi-gungsverfahren tritt das LSG zurück. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Arnsberg_Text_2021.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1998, Inkraft: 2021, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Arnsberg (2021-12-23) LP Arnsberg alt (1998-08-12) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im Februar 2014 vom HSK übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Hochsauerlandkreis Gemeinde(n): Arnsberg öffentlicher Report generiert:20250205 domainobjectid: 5071561 Edate: 20241202 |