|
LINFOS-Kennung: LSG-HS-00003 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG insbesondere: - zur Erhaltung des zusammenhängenden Waldgebietes, - zur Erhaltung der Landschaft für die ruhige, landschaftsgebundene Erholung, - zur Erhaltung des stellenweise vorhandenen naturnahen Laubwaldes und zur Entwicklung eines naturnahen Laubwaldes durch Umwandlung der Kiefernforste und vorrangig der Fichtenforste, - zur Optimierung, Entwicklung und Wiederherstellung von Heideflächen durch Offenhaltung und Auflichtung sowie Vernetzung der vorhandenen Heideflächen, - zur Offenhaltung von Sandflächen als Standorte für Pioniervegetation, - zur Förderung von Alt- und Totholz als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten wie z.B. Spechte und Fledermäuse, - zur Erhaltung, Wiederherstellung und Anlage von Kleingewässern als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_II_4_Wassenberger_Riedelland_Ost_1Aenderung_2016.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_II_4_Wassenberger_Riedelland_West_1Aenderung_2016.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1986, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1986-05-05) Amtsblatt alt (2006-09-26) LP Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung (2016-05-14) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. August 2016). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Heinsberg Gemeinde(n): Wassenberg öffentlicher Report generiert:20250306 domainobjectid: 5087152 Edate: 20250305 |