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LINFOS-Kennung: LSG-HAM-00010 Schutzziel: Schutzzweck: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gem. § 21 a) und b) LG NRW, insbesondere wegen - der besonderen Bedeutung als Pufferzone zu den nördlich angrenzenden Naturschutzgebieten ”Ahsemersch Süd” und ”Gravenkamp Süd”; - der noch vorhandenen Landschaftsstrukturen wie Röhrichtsäumen, Hecken und Einzelbäumen, - der großen Bedeutung für vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp hamm-sued_text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2004, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Hamm-Süd (2004-05-12) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dieses Objekt hatte zuvor die Kennung LSG-4313-0026. Nach der Aktualisierung wurde die Kennung geändert. Die digitale Abgrenzung vom Kreis wurde im Juli 2026 übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreisfreie Stadt: Hamm öffentlicher Report generiert:20260814 domainobjectid: 5326167 Edate: 20260813 |