Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-GT-00005
Gebietsname: LSG-Halle-Steinhagen

Digitalisierte Fläche: 4932.1937 ha     Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Schutzzweck ist die Erhaltung oder Wiederherstellung
- der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder
die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des
Landschaftsbildes,
- der besonderen Bedeutung für die Erholung oder
- die Sicherung und Entwicklung naturnaher
Uferbereiche an Abgrabungsgewässern.
Die Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes
gemäß § 21 LG ist zur Durchsetzung der o. a.
Schutzgründe insbesondere erforderlich, um
bestehende Gehölzstrukturen zu sichern und der
weiteren Zersiedelung durch nicht landwirtschaftliche
Wohnbebauung und gewerbliche Bauvorhaben
entgegen-zuwirken sowie zur Sicherung und
Entwicklung na-turnaher Uferbereiche an
Abgrabungsgewässern.
Die Schutzgründe werden wie folgt konkretisiert:
Das Nutzungsmosaik aus Acker, Grünland, Hecken,
Feldgehölzen und kleineren Waldflächen begründet
den Schutzgrund "Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts". Die typische Ausprägung bedingt den Schutzgrund "Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes".

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Halle-Steinhagen_Text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Halle-Steinhagen_Karte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1975, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1975-03-15)
Amtsblatt alt (1994-11-25)
LP Halle-Steinhagen (2004-06-15)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung vom Kreis übernommen (Dig. Oktober 2010)


LAGE


Regierungsbezirk: Detmold
Kreis: Gütersloh Gemeinde(n): Steinhagen, Halle


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 5031870     Edate: 20240321