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LINFOS-Kennung: LSG-GT-00004 Schutzziel: Gemäß § 26 BNatSchG ist die Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes erforderlich zur Erhaltung und Wiederherstellung der landschaftsprägenden Gütersloher Bachläufe und der bachbegleitenden Gehölzstrukturen. Sie dient insbesondere zur Erhaltung ihrer Lebensraum- und Retentionsfunktion sowie des Feuchtgrünlandes und des Dauergrünlandes im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet, vor allem auf den häufig stark oder sehr stark überstauten Flächen Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Guetersloh_Bachlaeufe_2021.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2021, Inkraft: 2021, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Gütersloh (2021-04-07) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: LP Gütersloh, rechtskräftig seit 07.04.2021 LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Gütersloh Gemeinde(n): keine Angabe öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 5031869 Edate: 20240321 |