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LINFOS-Kennung: LSG-GM-00019 Schutzziel: Die Schutzausweisung erfolgt gemäß § 26 BNatSchG zur Erhaltung sowie zur Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in Bachtälern, Siefen und Feuchtbereichen, insbesondere aufgrund der hier vorhandenen Strukturen naturnaher Lebensräume von Fließgewässern mit bachbegleitenden Gehölzen, Seggenriedern und Hochstaudenfluren, der ökologisch wertvollen Dauergrünlandflächen und Feuchtbrachen der historischen Kulturlandschaft und seiner ökologischen Bedeutung sowohl als Ausgleichsfunktion für die Verdichtungs- und Agrarbereiche als auch wegen seiner klimatischen und biotopvernetzenden Funktionen. Nach § 26 Abs. 2 BNatSchG und nach Maßgabe näherer Bestimmungen im Landschaftsplan sind im Landschaftsschutzgebiet L 2.2-2 alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen können. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Gebote oder Verbote der Festsetzungen können nach § 69 Abs. 7 BNatSchG i. V. m. § 71 Abs. 1 LG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/_lp wiehltalsperre_text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp10_gm_anlagekarte_satzung.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp10_gm_karte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2014, Inkraft: 2014, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Wiehltalsperre (2014-04-03) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Oberbergischen Kreis übernommen ( Stand 10.2025). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Oberbergischer Kreis Gemeinde(n): Reichshof öffentlicher Report generiert:20260203 domainobjectid: 5131966 Edate: 20260202 |