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LINFOS-Kennung: LSG-GM-00001 Schutzziel: (1) Der Charakter des Gebiets wird wesentlich durch den geomorphologischen Formenreichtum sowie die hohe Reliefenergie geprägt. Die überwiegend landwirtschaftliche Nutzung hat das vorherrschende Landschaftsbild mit weiträumigen Grünlandbereichen und zusammenhängenden Waldflächen hervorgebracht. Kennzeichnend sind zudem zahlreiche entspringende Quellen sowie stark verästelte kleinere Fließgewässer und Flüsse in den Haupttälern. Hervorzuheben sind hierbei insbesondere Leppe, Gelpe, Strombach, Rospebach, Seßmarbach sowie die das Gebiet durchfließende Agger. Den Gewässern kommt eine besondere Bedeutung als Hauptleitlinien des Biotopverbundes mit herausragender oder besonderer Funktion zu. Die großflächigen Waldbereiche bilden die Grundlage für ein ruhiges Natur- und Landschaftserleben und besitzen darüber hinaus eine hohe Bedeutung für den Naturhaushalt. Ebenfalls prägend für das Gebiet sind die verstreut liegenden, kleinteiligen Ortslagen, Mühlen und Gehöfte, die im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Nutzung entstanden sind. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt 1. gemäß § 26 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit sowie der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere a) zur Erhaltung der vorhandenen Landschaftselemente wie Streuobstwiesen, Feldgehölze, Hecken, Baumreihen oder Saumbiotope; b) zur Erhaltung und Wiederherstellung vielfältig strukturierter Grünlandbereiche, der Fluss- und Bachauen, Gräben und Uferbereiche als Lebensraum sowie aufgrund ihrer herausragenden oder besonderen Bedeutung für den Biotopverbund; c) zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Fließgewässer mit naturnaher Ufervegetation; d) zur Erhaltung der vorhandenen Waldbereiche wegen ihrer hohen Bedeutung für den Naturhaushalt; e) zur Erhaltung schutzwürdiger Böden, insbesondere solcher mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten, als natürlicher Lebensraum; f) zur Erhaltung und Wiederherstellung bodenständiger Laubwälder; g) zur Erhaltung und Wiederherstellung extensiv genutzter Grünlandflächen an Ortsrändern sowie solcher in Niederungsbereichen, die von landesweiter Bedeutung für den Biotopverbund sind; h) zur Erhaltung siedlungsnaher Freiräume mit klimatischen Ausgleichsfunktionen; 2. gemäß § 26 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes sowie der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft, die insbesondere geprägt wird durch a) die weitläufigen, sanft bewegten Hochflächen mit beginnenden Tälern und Siefen; b) die typisch ausgebildeten, in den flachen Hochlagen beginnenden Täler und Siefen mit ihren Quellen und der Vielzahl an Wasserläufen; c) die historisch kleinteiligen Siedlungen mit ihren das Landschaftsbild prägenden Gehölzbeständen; d) die kleinen und größeren Waldbestände im Wechsel mit Grünland sowie die überwiegend bewaldeten Täler und Siefen als Bereicherung des Landschaftsbildes; e) die Seen, Teiche und Fließgewässer; f) die kulturhistorisch bedeutsamen Bodendenkmale, insbesondere als Zeugnisse historischer Nutzungsformen; 3. gemäß § 26 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung, insbesondere a) aufgrund der Bedeutung der Waldbestände für die Erholung; b) wegen der Bedeutung der landschaftlichen Vielfalt für die ruhige, siedlungsnahe, landschaftsbezogene Erholung; c) wegen der Möglichkeit des Erlebens unterschiedlicher Landschaftsräume sowie einer Vielfalt von Blickbeziehungen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_45_2016_01_gummersbach_marienheide.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 2036 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2016-10-24) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Oberbergischen Kreis übernommen ( Stand 10.2025). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Oberbergischer Kreis Gemeinde(n): keine Angabe öffentlicher Report generiert:20260205 domainobjectid: 5131969 Edate: 20260202 |