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LINFOS-Kennung: LSG-GL-00118 Schutzziel: Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung strukturierender Landschaftselemente und der Biotopvielfalt in einem durch Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum, insbesondere auch zur Erhaltung des Nutzungsmosaiks aus extensiv genutztem Grünland, laubwaldbestockten Hängen und naturnahen Bächen, bachbegleitendem Erlenwald, alter, kraut- und straucharmer Eichen-Buchenhallenwälder und Obstwiesen – ferner zur Erhaltung des Lebensraums für gebietsspezifische Pflanzen und Tiere. Schutzzwecke Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft sowie als ländlicher Erlebnisraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 BNatSchG), • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG), • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten, insbesondere zur Erhaltung des Nutzungsmosaiks aus extensiv genutztem Grünland, laubwaldbestockten Hängen und naturnahen Bächen als Lebensraumkomplex für charakteristische Tier- und Pflanzengemeinschaften (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG), • zur Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG), • zur Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt (Laubwald, Fließgewässer, bachbegleitender Erlenwald, alter, kraut- und straucharmer Eichen-Buchenhallenwald, Obstwiese) in einem durch Siedlungsräume sowie Land- und Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 BNatSchG), • zur Erhaltung und Sicherung einiger Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung als Verbindungsflächen und mit Verbindungselementen sowie zur Ergänzung und als Puffer für das angrenzende Naturschutzgebiet (§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 Ziff. 3 und 4 BNatSchG), • zur Erhaltung und zum Schutz des gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 42 LNatSchG NRW geschützten Biotops: bachbegleitender Erlenwald, Sicker- und Sumpfquellen, naturnahe Bachabschnitte (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG). Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_fk.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ek.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ak.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Odenthal (2016-06-01) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): keine Angabe öffentlicher Report generiert:20250607 domainobjectid: 5098964 Edate: 20250606 |