Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-GL-00109
Gebietsname: LSG Dhuenntal und Hangwaelder bei Altenberg und Kochshof

Digitalisierte Fläche: 85.0995 ha     offizielle Fläche: 85.0990 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Schutzgebietsausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung strukturierender Landschaftselemente und der Biotopvielfalt in einem durch Siedlungsräume sowie Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum, insbesondere auch zur Erhaltung altholzreicher Laubmischwälder in vorwiegend steiler Hanglage des Dhünntales, einschließlich der Erhaltung und Entwicklung der Quellaustritte, Quellfauna, Fettweiden, Nass- und Feuchtgrünland, Siefen, Auen- und Hangwälder.
Schutzzwecke
Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
• wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft sowie als ländlicher Erlebnisraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 BNatSchG),
• wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG),
• zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung altholzreicher Laubmischwälder in vorwiegend steiler Hanglage des Dhünntales (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG),
• zur Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen vornehmlich forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG),
• zur Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt (Quellaustritte, Fettweiden, Nass- und Feuchtgrünland, Siefen, Auen- und Hangwald) in einem durch Siedlungsräume sowie Forst- und Landwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 BNatSchG),
• zur Erhaltung und Sicherung einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung als Verbindungsfläche und mit Verbindungselementen sowie zur Ergänzung und als Puffer für das angrenzende Naturschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 Ziff. 3 und 4 BNatSchG).

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_fk.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ek.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ak.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Odenthal (2016-06-01)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): keine Angabe


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