Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-GL-00106
Gebietsname: LSG Waldkomplex bei Schwarzbroich

Digitalisierte Fläche: 30.0310 ha     offizielle Fläche: 30.0300 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung strukturierender Landschaftselemente und der Biotopvielfalt in einem durch Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum, insbesondere auch zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Laubwälder innerhalb des nahegelegenen Verdichtungsbandes um Bergisch Gladbach mit besonderer Bedeutung als Vernetzungsbiotop. Die Teilflächen des Gebietes stellen naturnahe Inseln (Trittstein- und Refugiallebensräume) innerhalb des dicht besiedelten Raumes dar.
Schutzzwecke
Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
• wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft sowie als ländlicher Erlebnisraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 BNatSchG),
• wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG),
• zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Laubwälder innerhalb des Verdichtungsbandes um Bergisch Gladbach mit besonderer Bedeutung als Vernetzungsbiotop (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG),
• zur Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG),
• zur Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt (Altholz, Totholz, Grünland, Trittstein- und Refugiallebensraum) in einem durch Land- und Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 BNatSchG),
• zur Erhaltung und Sicherung einer Biotopverbundfläche mit besonderer Bedeutung als Verbindungsfläche und mit Verbindungselementen sowie zur Ergänzung und als Puffer für das angrenzende Naturschutzgebiet (§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 Ziff. 3 und 4 BNatSchG).

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_fk.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ek.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ak.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Odenthal (2016-06-01)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): keine Angabe


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