Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-GL-00104
Gebietsname: LSG Hambachtal

Digitalisierte Fläche: 36.1025 ha     offizielle Fläche: 36.1020 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung strukturierender Landschaftselemente und der Biotopvielfalt in einem durch Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum, insbesondere auch zur Erhaltung eines Siefen-Systems der Bergischen Hochflächen mit naturnahen Bachabschnitten, Sumpfwaldresten, Feuchtgrünlandflächen und naturnahen Hangwaldresten mit besonderer Bedeutung als Vernetzungsbiotop der Scherfbach-Biotopachse sowie zur ökologischen Optimierung des Gebietes, insbesondere durch Erhaltung standortgemäßer Laubholzbestände entlang der Bäche. Der Quellsiefen übernimmt vor allem Funktionen als Refugial- und Ausbreitungsgebiet für Arten der charakteristischen Quellbachfauna sowie für Arten der strukturreichen Kulturlandschaft innerhalb der Scherfbach-Dhünn-Verbundachse.
Schutzzwecke
Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
• wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft sowie als ländlicher Erlebnisraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 BNatSchG),
• wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG),
• zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten, insbesondere zur Erhaltung eines Siefen-Systems der Bergischen Hochflächen mit naturnahen Bachabschnitten, Sumpfwaldresten, Feuchtgrünlandflächen und naturnahen Hangwaldresten mit besonderer Bedeutung als Vernetzungsbiotop der Scherfbach-Biotopachse sowie zur ökologischen Optimierung des Gebietes durch Erhaltung standortgemäßer Laubholzbestände entlang der Bäche (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG),
• zur Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen, vorwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG),
• zur Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt (Nass- und Feuchtgrünlandbrache, Fettweide, Fettwiese, Auenwald, Laubwald, Ufergehölze, Gebüsch) in einem durch Siedlungsräume sowie Land- und Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 BNatSchG),
• zur Erhaltung und Sicherung einer Biotopverbundfläche mit besonderer Bedeutung als Verbindungsfläche und mit Verbindungselementen (§ 21 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Ziff. 3 und 4 BNatSchG),
• zur Erhaltung und zum Schutz der gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 42 LNatSchG NRW geschützten Biotope: Auenwälder, Quellbereiche, natürliche Fließgewässerabschnitte (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG).

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_fk.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ek.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ak.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Odenthal (2016-06-01)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): keine Angabe


öffentlicher Report generiert:20250607      domainobjectid: 5098974     Edate: 20250606