Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-GL-00099
Gebietsname: LSG Unterwinkelhausener und Stolzenberger Bach

Digitalisierte Fläche: 31.5920 ha     offizielle Fläche: 31.6730 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Schutzgebietsausweisung
Die Schutzgebietsausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Quellbäche der Bergischen Hochfläche, zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Quellen und Bachauen mit brachgefallenem Nass- und Feuchtgrünland, naturnahen, typischen Buchen-Eichenwäldern als Lebensraum gebietstypischer Pflanzen- und Tierarten und als Vernetzungsbiotop zwischen Siedlungsrandbereichen und dem Sengbach-Talsystem.
Schutzzwecke
Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
• wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft sowie als ländlicher Erlebnisraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 u. 3 BNatSchG)
• wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG)
• zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG)
• zur Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG)
• zur Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt (Einzelbäume, Gehölzgruppen, Hochstaudenfluren, Quellen) in einem durch Siedlungsräume sowie (flächenintensiver) Land- und Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 u. 2 BNatSchG)
• zur Erhaltung und Sicherung einer Biotopverbundfläche mit besonderer Bedeutung als Verbindungsfläche sowie mit Verbindungselementen (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 3 u. 4 BNatSchG)
• zur Erhaltung und zum Schutz des gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 62 LG NRW geschützten Biotops: seggen- und binsenreiche Nasswiese (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG)

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_fk.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ek.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ak.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Wermelskirchen (2016-12-19)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): keine Angabe


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