Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-GL-00095
Gebietsname: LSG Waelder oestlich von Voiswinkel

Digitalisierte Fläche: 33.6759 ha     offizielle Fläche: 33.6750 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung strukturierender Landschaftselemente und der Biotopvielfalt in einem durch Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum, insbesondere auch zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher, großflächiger Laubwaldgebiete und Quellsiefen der Bergischen Hochflächen mit besonderer Bedeutung als Vernetzungsbiotop im Umfeld der Scherfbach-Verbundachse. Die Quellsiefen sind vor allem Refugial- und Ausbreitungsgebiete für Arten der charakteristischen Quellbachfauna sowie für Arten der strukturreichen Kulturlandschaft innerhalb der Scherfbach-Dhünn-Verbundachse. Das Gebiet beinhaltet einen ökologisch relevanten Totholzanteil.
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Schutzzwecke
Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
• wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft sowie als ländlicher Erlebnisraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 BNatSchG),
• wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG),
• zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher, großflächiger Laubwaldgebiete und Quellsiefen der Bergischen Hochflächen mit besonderer Bedeutung als Vernetzungsbiotop im Umfeld der Scherfbach-Verbundachse (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG),
• zur Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen, vornehmlich forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG),
• zur Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt (Quellbereiche, Siefen, Totholz, Altholz, Auenwald) in einem durch Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 BNatSchG),
• zur Erhaltung und Sicherung einer Biotopverbundfläche mit besonderer Bedeutung als Verbindungsfläche (§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 Ziff. 3 und 4 BNatSchG),
• zur Erhaltung und zum Schutz des gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 42 LNatSchG NRW geschützten Biotops: Quellbereich, naturnahe Fließgewässerbereiche, Auenwald (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG).

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_fk.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ek.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ak.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Odenthal (2016-06-01)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): keine Angabe


öffentlicher Report generiert:20250607      domainobjectid: 5098971     Edate: 20250606