Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-GL-00088
Gebietsname: LSG Ellinghausener Bachtalsystem

Digitalisierte Fläche: 116.6143 ha     offizielle Fläche: 116.6140 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Schutzgebietsausweisung erfolgt
zur Erhaltung und Entwicklung eines überwiegend bewaldeten Bachtales der Bergischen Hochfläche,
der Feuchtgrünlandreste als Lebensraum für gebietstypische Tier- und Pflanzenarten sowie als wertvolles Vernetzungsbiotop zwischen Siedlungsrandbereichen und dem Sengbachtal,
zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Laubwälder an den Talhängen,
sowie zur Erhaltung einer landschaftsprägenden und das Landschaftsbild bereichernden gewachsenen Gehölzstruktur inmitten eines dicht besiedelten Bereiches der Bergischen Hochfläche,
als wertvoller Lebensraum für gebietstypische Tier- und Pflanzenarten und als Rückzugs- und Vernetzungsbiotop.
Schutzzwecke
Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
• wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft sowie als ländlicher Erlebnisraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 u. 3 BNatSchG),
• wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG),
• zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG),
• zur Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG),
• zur Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt (Einzelbäume, Gehölzgruppen, Altholz) in einem durch Siedlungsräume sowie Land- und Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 u. 2 BNatSchG),
• zur Erhaltung und Sicherung einer Biotopverbundfläche mit besonderer Bedeutung als Verbindungsfläche (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 3 u. 4 BNatSchG),
• zur Erhaltung und zum Schutz der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 62 LG NRW geschützten Biotope: seggen- und binsenreiche Nasswiesen, naturnaher Quellbereich, naturnahe Fließgewässerbereiche (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG).

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_fk.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ek.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ak.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Wermelskirchen (2016-12-16)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): keine Angabe


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