Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-GL-00054
Gebietsname: LSG Bachsysteme und Wald westlich und oestlich von Kenkhausen sowie bei Toeckelhausen

Digitalisierte Fläche: 220.3258 ha     offizielle Fläche: 221.1160 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Schutzgebietsausweisung erfolgt
zur Erhaltung und Entwicklung
• der naturnahen Quellen und Bachauen mit brachgefallenem Nass- und Feuchtgrünland als Lebensraum gebietstypischer Pflanzen- und Tierarten,
• der alten Eichen-Buchenwälder mit stellenweise hohem Totholzanteil
• sowie des insgesamt landschaftsraumtypisch ausgeprägten Biotopkomplexes.
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Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
• wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft
sowie als ländlicher Erlebnisraum
(§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 BNatSchG)
• wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft
(§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG)
• zur Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt
(Einzelbäume, Gehölzstreifen, Baumgruppen, kleinflächig Feucht- und Nassgrünland)
in einem durch Siedlungsräume sowie Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum
(§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 BNatSchG)
• zur Erhaltung und Sicherung einiger Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung
als Verbindungsflächen sowie mit Verbindungselementen
(§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 Ziff. 3 und 4 BNatSchG)
• zur Erhaltung und zum Schutz der gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope:
naturnahe Fließgewässerbereiche, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Auwälder und Quellbereiche
(§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG)
• zur Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft
(§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG)
• zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes
oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten
(§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG)

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_fk.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ek.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ak.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Wermelskirchen (2016-12-19)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): keine Angabe


öffentlicher Report generiert:20250607      domainobjectid: 5099002     Edate: 20250606