Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-GL-00052
Gebietsname: LSG Seitentaeler des Eifgenbaches mit Laubwaeldern an den Haengen

Digitalisierte Fläche: 692.2644 ha     offizielle Fläche: 692.4210 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Schutzgebietsausweisung erfolgt
zur Erhaltung und Entwicklung
• von landschaftsbildprägenden sowie strukturreichen Gehölz- und Waldbeständen,
• von Wiesen und Weiden in Hanglagen,
• von Obstbaumbeständen und naturnah ausgeprägten Siefentälchen,
• sowie aufgrund des hohen Erholungswertes.
Das Gebiet besitzt eine herausragende Bedeutung als Biotopverbundraum, insbesondere zur Erhaltung wichtiger Verbindungsflächen und Verbindungselemente zum angrenzenden FFH-Gebiet DE 4809-301 "Eifgenbachtal" südwestlich ab Finkenholl.
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Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
• wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft
sowie als ländlicher Erlebnisraum
(§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 BNatSchG)
• wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft
(§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG)
• zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes
oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten
(§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG)
• zur Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft
(§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG)
• zur Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt
(Einzelbäume, Baumreihen, Uferhochstauden, Nassgrünland, Gehölzgruppen, Streuobstwiesen, Altholz, Totholz, Quellen)
in einem durch Siedlungsräume sowie Land- und Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum
(§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 BNatSchG)
• zur Erhaltung und Sicherung einiger Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung
als Verbindungsflächen sowie mit Verbindungselementen
(§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 Ziff. 3 und 4 BNatSchG)
• zur Erhaltung und zum Schutz der gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope:
Auwälder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, naturnahe Quellbereiche, naturnahe Fließgewässerbereiche
(§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG)

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_fk.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ek.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ak.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Wermelskirchen (2016-12-19)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): keine Angabe


öffentlicher Report generiert:20250607      domainobjectid: 5099004     Edate: 20250606