Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-GL-00040
Gebietsname: LSG Suedliches Leimbachtal und Masssiefen

Digitalisierte Fläche: 34.0875 ha     offizielle Fläche: 34.4720 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Schutzgebietsausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung strukturierender Landschaftselemente und der Biotopvielfalt, insbesondere zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Fließgewässer und Quellsiefen mit besonderer Bedeutung als Refugial- und Vernetzungsbiotop innerhalb eines intensiv landwirtschaftlich genutzten Teilbereichs im Landschaftsraum der „Burscheider Lössterrasse“ in Odenthal.
Schutzzwecke
Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
• wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft sowie als ländlicher Erlebnisraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 BNatSchG),
• wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG),
• zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen besonderer wildlebender Tierarten (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG),
• zur Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG),
• zur Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt in einem durch Siedlungsräume sowie Land- und Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum, insbesondere zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Fließgewässer und Quellsiefen mit besonderer Bedeutung als Refugial- und Vernetzungsbiotop innerhalb eines intensiv landwirtschaftlich genutzten Teilbereichs der Burscheider Lössterrasse (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 BNatSchG),
• zur Erhaltung und Sicherung einiger Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung als Verbindungsfläche sowie mit Verbindungselementen (§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 Ziff. 3 und 4 BNatSchG),
• zur Erhaltung und zum Schutz der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 42 LNatSchG NRW geschützten Biotope: Quellbereiche, naturnahe Fließgewässer (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG).

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_fk.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ek.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ak.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Odenthal (2026-06-01)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): keine Angabe


öffentlicher Report generiert:20250607      domainobjectid: 5098951     Edate: 20250606