Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-GL-00033
Gebietsname: LSG Haarbachoberlauf und Haarbachtal sowie Quellen und Oberlauf des Kraehenbaches

Digitalisierte Fläche: 94.1199 ha     offizielle Fläche: 94.1200 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Schutzgebietsausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung von naturraumtypischen Bachtalsystemen der Bergischen Hochfläche mit naturnahen Bachabschnitten und Quellbereichen, wertvollen Feuchtbiotopen und naturnahen Stillgewässern als Lebens- und Rückzugsraum einer gebietstypischen Flora und Fauna sowie zur Erhaltung der naturnahen Laubwälder und Streuobstweiden als vielfältige bzw. naturnahe Lebensräume.
Schutzzwecke
Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
• wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft sowie als ländlicher Erlebnisraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 u. 3 BNatSchG)
• wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG)
• zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG)
• zur Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG)
• zur Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt (Einzelbäume, Baumreihe, Röhricht, Gehölzgruppen, alte Obstbäume, Altholz, Kleingewässer, Quellen) in einem durch Siedlungsräume sowie Land- und Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 u. 2 BNatSchG)
• zur Erhaltung und Sicherung einiger Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung als Verbindungsfläche sowie mit Verbindungselementen (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 3 u. 4 BNatSchG)
• zur Erhaltung und zum Schutz der gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope: seggen- und binsenreiche Nasswiesen, naturnahe Quellbereiche (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG)

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_fk.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ek.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ak.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Wermelskirchen (2016-12-19)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): keine Angabe


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