Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-GL-00025
Gebietsname: LSG Altenbach, Vierschelsbach und Wersbachtalgebiet mit Seitensiefen

Digitalisierte Fläche: 184.1706 ha     offizielle Fläche: 184.3610 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Das Gebiet wird
• zur Erhaltung einer von Gehölzbeständen und Grünland eingenommenen Bachaue,
• zur Erhaltung altholzreicher Buchenwälder an der Hangkante in einem typischen Biotopkomplex,
• zur Erhaltung eines im Oberlauf mäandrierenden Baches, feuchtem Grünland und bachbegleitenden Gehölzbeständen als offener Talabschnitt eines größeren Bachtales
• sowie zur Erhaltung und Entwicklung des strukturreichen Biotopkomplexes aus Grünland, Obstwiesen, Eichen-Buchenmischwald und Gewässern geschützt.
Das Gebiet wird ferner
• zur Erhaltung eines bewaldeten Siefens als Rückzugsgebiet in einer agrarisch und durch Siedlungsnähe geprägten Landschaft
• und zur Erhaltung eines Siefensystems als Lebensraum typischer Quellbachfauna geschützt.
Darüber hinaus hat das Gebiet eine besondere Bedeutung als Verbindungsfläche für den Biotopverbund.
Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
• zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten (§ 26 Abs. 1, Ziff. 1 BNatSchG)
• Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1, Ziff. 2 BNatSchG)
• Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt in einem durch Siedlungsräume sowie Land- und Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum (§ 26 Abs. 1, Ziff. 1 u. 2 BNatSchG)
• Erhaltung und Sicherung von Biotopverbindungsflächen mit Verbindungselementen von besonderer Bedeutung (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 3; 4 BNatSchG)
• Erhaltung und Schutz der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 62 LG NRW geschützten Biotope: Sumpf- und Röhrichte sowie seggen- und binsenreiche Nasswiesen (§ 26 Abs. 1, Ziff. 1 BNatSchG)

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_bu_le_ek.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_bu_le_fk.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_bu_le_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_bu_le_ak.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2014, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Burscheid und Leichlingen (2014-12-16)
LP Untere Wupper alt (2005-06-28)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung vom Rheinisch-Bergischen Kreis (März 2013) übernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): Leichlingen


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